Förderung für Alumni:ae bei stART.up
Wer kann einen Antrag stellen?
- Antragsberechtigt sind Alumni:ae des Förderprogramms stART.up sowie der Alumnus des Opernstipendiums im Rahmen von Dissertation Plus.
- Alumni:ae können auch gemeinsam einen Antrag stellen. Wir begrüßen interdisziplinäre und auch jahrgangsübergreifende Vorhaben. Es kann nur ein Antrag pro Projekt/Vorhaben gestellt werden.
- Wer eine Projektförderung erhalten hat, kann erst nach Abschluss der Förderung einen neuen Antrag stellen.
- Auch Alumni:ae, die nicht ausschließlich freiberuflich tätig sind, können Anträge stellen, sofern sie persönlich maßgeblich am Projekt beteiligt sind.
Welche Vorhaben können finanziell gefördert werden?
Aus dem Claussen-Simon-Fonds werden Projekte und Vorhaben im Bereich Kunst & Kultur gefördert. Der Projektort ist nicht ausschlaggebend für die Förderung.
- Gefördert werden Projekte, die dem oder der Antragsstellenden eine neue und/oder nachhaltige Perspektive für das eigene künstlerische Schaffen in Zeiten der Pandemie und darüber hinaus ermöglichen.
- Gefördert werden Projekte, die gesellschaftlich relevante Themen behandeln. Dies sollte sich auch im Produktionsprozess spiegeln (Zusammensetzung des Teams, Umgang mit Ressourcen etc.).
- Gefördert wird insbesondere die Entwicklung und/oder Umsetzung von neuen künstlerischen und ästhetischen Formaten.
Vorhaben müssen mindestens eines dieser drei Kriterien erfüllen. Alle Vorhaben sollen unter den Bedingungen aller Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 umgesetzt werden können. Das eingereichte Projekt darf nicht bereits in einem anderen Zusammenhang bei der Claussen-Simon-Stiftung eingereicht worden sein (Projektplan für das 2. Förderjahr bei stART.up, Antrag auf Förderung im Bereich Einmalförderung der Stiftung). Das Vorhaben muss im Jahr der Antragstellung oder spätestens drei Monate nach Bewilligung starten und soll spätestens im darauffolgenden Kalenderjahr abgeschlossen sein.
Dürfen dritte Personen in das Projekt involviert sein?
Wir nehmen nur Anträge von Alumni:ae der Claussen-Simon-Stiftung entgegen. Dritte (sowohl andere Personen als auch Organisationen und Initiativen) dürfen allerdings in das Projekt mit eingebunden werden und können anteilig honoriert werden.
Wie hoch kann die Projektförderung sein?
Es können max. 5.000 Euro pro Projekt beantragt werden.
Wie und wann wird über eine Projektförderung entschieden?
Jeder Antrag wird von mindestens zwei Mitarbeiter:innen der Claussen-Simon-Stiftung geprüft. Die Anträge können laufend gestellt werden. Eingegangene Bewerbungen werden alle 6 bis 8 Wochen begutachtet. Anträge können ab sofort eingereicht werden. Der erste Termin zur Begutachtung ist der 12. März 2021.
Welche Verpflichtungen gehe ich im Falle einer Förderung ein?
Nach Abschluss der Projektförderung sind ein Sachbericht sowie einen Überblick über die Verwendung der Fördermittel einzureichen.
Über das Vorhaben bzw. dessen Entwicklung sollte einmal im Laufe des Förderzeitraums im Blog der Claussen-Simon-Stiftung auf unserer Website berichtet werden.
Wir begrüßen es, wenn im Rahmen der Durchführung des jeweiligen Vorhabens Regionalgruppentreffen, Künstler:innengespräche oder Führungen für die Stipendiat:innenschaft der Claussen-Simon-Stiftung angeboten werden.
Formalitäten/Antragstellung:
Der Antrag wird per E-Mail eingereicht und sollte folgende Informationen erhalten:
- Eine Projektbeschreibung (max. 5 Seiten). Diese soll mit einem Abstract des Vorhabens beginnen und in der Ausführung Antworten auf die W-Fragen (Wer macht was mit wem für wen sowie wo und wann?) enthalten.
- Einen Finanzierungsplan, aus dem Einnahmen und Ausgaben transparent hervorgehen und in dem auch weitere Förderpartner (sofern vorhanden) angegeben werden.
- Name und Kontaktdaten des oder der Antragstellenden.