Projekttagebuch der Universität Hamburg
"Recht & Netz"
Gewinner beim Claussen-Simon-Wettbewerb für Hochschulen 2015
Projektleiterin: Prof. Dr. Marion Albers
Recht & Netz
Prof. Dr. Marion Albers, Universität Hamburg
Projektidee
Rechtswissenschaft ist ein außerordentlich spannendes Studienfach: Es schließt wissenschaftliches Durchdenken und Praxisrelevanz gleichermaßen ein. Es spricht analytische und methodische Kompetenzen, Fähigkeiten zum vernetzten Denken und zum innovativen Arbeiten ebenso an wie die soziale und emotionale Intelligenz, etwa in Gestalt der Kommunikations- und Entscheidungsfähigkeit, der Empathie oder des Verantwortungsbewusstseins. Jura erscheint vielen Studierenden jedoch weit über die Anfangssemester hinaus als ein realitätsfernes, trockenes und viel zu abstraktes Fach, das vor allem Lernwissen abverlangt und mit ihrer Lebenswelt nichts zu tun hat. In späteren Phasen des Studiums, insbesondere beim Nachdenken über eine Promotion, haben viele Studierende dagegen das gegenteilige Problem: Die Bedeutung des Rechts und seine vielfältigen Bezüge zu gesellschaftlichen Fragen sind klar; alles erscheint aber überkomplex und kaum strukturierbar.
Das Projekt Recht & Netz soll den Studierenden, zugeschnitten auf verschiedene Phasen des Studiums, die Bedeutung des Rechts anschaulich vermitteln und damit das Studium in den jeweiligen Phasen erleichtern. Gleichzeitig wird es einen Praxisbezug herstellen und in einem gesellschaftlich hochaktuellen Feld für die Öffentlichkeit relevant sein. Dies gewährleisten zum einen die ausgewählten Inhalte, zum anderen die verschiedenen Beteiligungs-, Lehr- und Lernformen und die angebotenen Publikationsformate. Das Projekt knüpft an die Cyber Law Clinic an, die unter der Leitung meines Lehrstuhls im Bereich Internet und Social Media eine pro bono-Rechtsberatung für Bürger/innen anbietet. Das Jurastudium wird in der Cyber Law Clinic mit „echten“ Rechtsfragen aus der Gesellschaft ebenso wie mit der anwaltlichen Praxis verbunden und dadurch lebendig. Das Projekt Recht & Netz hat enge Wechselbezüge zur Cyber Law Clinic. Es ist aber ein eigenständiges Projekt.
Inhaltlich dreht sich das Projekt ebenso wie die Cyber Law Clinic um das Feld Internet und Social Media. Mit diesem Feld haben die Studierenden sowohl in ihrer persönlichen Lebenswelt als auch in späteren Berufen zu tun. Es zeichnet sich außerdem durch eine Vielzahl neuer Fragestellungen von hoher Aktualität und großer gesellschaftlicher Bedeutung aus. Einschlägige Rechtsfragen beschäftigen die Studierenden unmittelbar selbst oder ihren Bekanntenkreis. Beispiele sind das Herunterladen von Musikdateien oder das Hochladen personenbezogener Fotos, das Moderieren von Blogs, rechtliche Fragen rund um Facebook, Content-Diebstahl, Einträge in Bewertungsportalen, Shitstorms und Internetmobbing. Häufig fehlt aber ein „Internet Kompass“, der einem vermittelt, was im Internet eigentlich genau passiert und wie man sich verhalten soll.
Für das Projekt Recht & Netz sollen – in gemeinsamer Besprechung mit den teilnehmenden Studierenden – Fragen ausgewählt werden, die einen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad haben und in unterschiedlichen Formaten bearbeitet werden können. Manche Fragen können mit dem grundlegenden Wissen der Anfangssemester erschlossen werden. Beleidigende Äußerungen sind auch im Internet strafbare Beleidigungen (allerdings kann sich das Problem anonymer Äußerungen und die Frage nach der technischen und rechtlichen Aufhebbarkeit der Anonymität stellen). Andere Fragen verlangen die Auseinandersetzung mit Spezialmaterien (Datenschutzrecht, Presserecht, Telekommunikationsrecht). Inwieweit ist ein Provider Adressat von Rechtsansprüchen; wie weit reicht die Meinungsäußerungsfreiheit bei Bewertungsportalen? Manchmal muss man die traditionellen Teilrechtsgebiete zusammenbringen und neue Lösungen entwickeln. Muss man beispielsweise neben den Grundrechten des Grundgesetzes – Meinungsäußerungsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit, Telekommunikationsgeheimnis – ein neues einheitliches Grundrecht der Internetfreiheit entwickeln? Manche Themen werfen komplexe, sich für eine Promotion eignende Probleme auf. Wer „regiert“ das Netz, und welche Möglichkeiten gibt es, der wachsenden Macht der "Internetriesen" wie Google oder facebook rechtlich, etwa durch kartellrechtliche Instrumente, zu begegnen? Lässt sich das Datenschutzrecht als Machtbegrenzungsinstrumentarium einsetzen, indem die Möglichkeiten von Internetdiensteanbietern, die personenbezogenen Daten ihrer Nutzer und Nutzerinnen zu verwenden, eingeengt werden? In der Cyber Law Clinic haben wir außerdem immer wieder die Erfahrung gemacht, dass eine gute rechtliche Lösung im Bereich Internet und Social Media ohne ein grundlegendes Verständnis der Datenverarbeitungs- und Informationstechnik oder der verschiedenen Interessen und Akteure kaum möglich ist. Zum Beispiel kann das Einbetten von Inhalten auf einer Website durch private Nutzer durch unterschiedliche Techniken erfolgen und zieht dann jeweils eine andere rechtliche Bewertung nach sich, je nachdem, ob es sich um ein Vervielfältigung von Inhalten oder um eine Weiterleitung handelt. Der Persönlichkeitsschutz im Internet hinkt der Technik nicht selten hinterher. Man muss deshalb die Fähigkeit entwickeln, sich das Wissen anderer Disziplinen anzueignen und es überzeugend mit rechtlichen Lösungen zu verknüpfen.
Im Projekt Recht & Netz sollen unterschiedliche Beiträge im genannten Feld ausgearbeitet und als Ergebnis auch für die Öffentlichkeit sichtbar werden. Die Studierenden können wegen der Vielfältigkeit der denkbaren Themen allein oder gemeinsam verschiedene Beiträge verfassen, die das Projektteam jeweils betreut. Das kann ein kleiner oder größerer Beitrag auf der im Rahmen des Projekts angelegten Webseite, ein zusätzlicher Beitrag in dem durchgeführten Seminar und/oder eine Publikation in dem vorgesehenen Sammelband sein. Bereits jetzt betreuen Studierende auf der Webseite der Cyber Law Clinic die Sammlung aktueller Rechtsprechung und das Web 2.0-Glossar, das zentrale Begriffe oder Techniken im Bereich Social Media erklärt. Für die neue Projekt-Webseite in Betracht kommen kurze, für die Öffentlichkeit verständliche Aufbereitungen einer besonders relevanten Gerichtsentscheidung, Kurzkommentare oder auch Pro- und Contra Kontroversen, etwa zur Entscheidung des EuGH zum Recht auf Vergessenwerden. Denkbar sind auch längere Texte, die in ggf. interdisziplinärer Zusammenarbeit von Studierenden der Rechtswissenschaft und der Informatik das Spannungsfeld von Recht und Technik beleuchten. Anknüpfungspunkte können wiederum praktische Fragen oder Fälle sein, etwa: Wie werden Cookies rechtlich behandelt und sind sie technisch eigentlich noch relevant? Welche Rechte stehen mir auf Facebook zu, sind die AGBs rechtmäßig, wie kann ich die Einstellungen so gestalten, dass ich mich bestmöglich schütze, und habe ich technisch überhaupt eine solche Chance? Größere, gründliche und ggf. interdisziplinär erarbeitete Texte sollen in einem gesonderten Sammelband veröffentlicht werden. Dies bietet sich für Studierende am Promotionsbeginn an, zumal einer der beiden in Hamburg notwendigen Seminarscheine durch eine wissenschaftliche Veröffentlichung ersetzt werden kann. Diese unterschiedlichen Angebote und Beteiligungsergebnisse (kleine Webseitenveröffentlichung, Seminarschein, Publikation) sollen darauf reagieren, dass sich die Studierenden in unterschiedlichen Phasen des Studiums befinden und unterschiedlich viel Zeit investieren können.
Zielgruppe und Auswahl der Studierenden
Das Projekt richtet sich zunächst an Studierende der Rechtswissenschaft ab dem zweiten Semester, die Interesse und Engagement für rechtliche Fragen im Internet mitbringen. Adressaten sind weiter die Studierenden, die den Schwerpunkt „Information und Kommunikation“ absolvieren, und die Teilnehmer/innen der Cyber Law Clinic. Hinzu sollen Studierende kommen, die vor dem Beginn einer Promotion stehen, ein passendes Thema suchen und Interesse an einer wissenschaftlichen Publikation haben. Darüber hinaus sollen Studierende anderer Disziplinen mit Interesse etwa an Schnittmengen zwischen Recht und Technik angesprochen werden. Bereits jetzt kommen regelmäßig Informatik-Studierende zu Vorträgen oder Theorieterminen der Cyber Law Clinic. Die Diskussionen in diesen Terminen waren äußerst fruchtbar. Damit besteht die Zielgruppe aus Studierenden, die ein überdurchschnittliches Engagement und gegebenenfalls auch schon besondere Fähigkeiten zur Behandlung von Fragen im Bereich Internet und Social Media mitbringen.
Projektphasen
Das Projekt ist auf 18 Monate angelegt. Die Studierenden werden mit Rücksicht auf ihre zeitlichen Ressourcen 6 - 13 Monate aktiv beteiligt sein. Sie müssen sich ab Januar 2016 für die Teilnahme bewerben.
Im April 2016 findet die Auftaktveranstaltung statt. Dabei lernen die Teilnehmenden sich kennen; es werden gemeinsam Problemfelder und konkrete Bearbeitungsthemen herausgearbeitet. Dazu werden Teams gebildet, dies auch interdisziplinär. In einem Zwischentermin werden die Fortschritte der Arbeit sowie erste Entwürfe besprochen. In einem zweiten Jour Fixe am Semesterende sollten die ersten kleineren Beiträge fertiggestellt sein. Sie werden im Termin mündlich präsentiert und diskutiert. Anschließend werden sie redigiert und könnten dann Anfang Oktober auf der dann freigeschalteten Webseite veröffentlicht werden.
Etwa in der Mitte des SS 2016 startet der Aufbau der Internetpräsenz. Unter Begleitung einer Agentur für Webdesign sollen die Teilnehmer/innen daran aktiv teilhaben und sich mit den Möglichkeiten des Internets für aktives Publizieren auseinandersetzen. Überraschenderweise sehen sich Studierende bisher kaum als die oft proklamierten „Prosumer“ (Produzent und Konsument in einer Person), sondern eher als Rezipienten. Daher soll die Fähigkeit, mit rechtlichen und technischen Fragen im Netz umzugehen, gefördert werden.
Im WS 2016/17 soll ein Seminar stattfinden, auf dem längere Beiträge zum Erwerb eines Seminarscheins eingebracht werden können. Im Seminar wird die - schon vorher betreute - mündliche Präsentation eines Themas eingeübt, die im Studium oft zu kurz kommt, aber schon in den mündlichen Prüfungen und auch in jedem späteren Beruf sehr wichtig ist. Die Seminarbeiträge sollen nach einer betreuten Überarbeitung zusätzlich auf der Webseite veröffentlicht werden.
Außerdem findet im WS 2016/17 in den bearbeiteten Themenfeldern, vor allem denjenigen der Sammelband-Publikationen, eine auch für ein breites Publikum geöffnete Ringvorlesung statt, die 5 Veranstaltungen mit je 2 Referent/inne/n aus unterschiedlichen Disziplinen, v. a. Recht und Informatik, umfasst. Dies unterstützt die Arbeiten aller Studierenden und vertieft erworbene Kenntnisse.
Die für den Sammelband vorgesehenen Beiträge werden bis Mai 2017 begleitet und für den Druck fertiggestellt. Im Juni 2017 gibt es eine Abschlussveranstaltung und Evaluation des Projekts.
Erreichte Lernziele und Fähigkeiten
Am Ende werden die Teilnehmenden vielschichtiges Fachwissen zur Lösung konkreter Fragen, Problemwahrnehmungs- und -lösungsfähigkeiten, Analyse- und Argumentationskompetenzen, Fähigkeiten zur mündlichen Präsentation, interdisziplinäres Verständnis, Fähigkeiten zur verständlichen Vermittlung rechtlicher Lösungen und Medienkompetenz erworben haben.
Nachhaltigkeit
Die Webseiteninhalte sollen auch nach dem Projekt bestehen bleiben. In den angelegten Formaten sollen sie u. a. mit Hilfe der Teilnehmenden der Cyber Law Clinic weiter geführt werden. Auf diese Weise stehen anderen Studierenden ebenso wie der Öffentlichkeit hilfreiche Informationen zum Thema Recht & Netz zur Verfügung.

YouTube-Video
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Redakteur: Ioannis Katsivelas

Unser Projekt neigt sich langsam dem Ende zu. Vergangene Woche kamen wir ein letztes Mal mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Rahmen eines Seminars zusammen, das zugleich die Abschlussveranstaltung unseres Projekts war. Rückblickend gesehen war „Recht und Netz“ ein voller Erfolg für alle Beteiligten. Wir sind stolz darauf, dass die Organisation und Umsetzung während der gesamten Projektdauer so reibungslos geklappt haben. Die Studierenden waren außerordentlich engagiert und haben eine Menge daraus gelernt. Das Feedback war überaus positiv und dies spiegelt sich auch in der Auswertung der Endevaluation wider.
Im Seminar hatten wir die Gelegenheit, Vorträge über neue Themen zu hören, die demnächst als Beitrag im Blog unserer Webseite erscheinen werden, sowie die Ergebnisse aus den Beiträgen für den Sammelband in der Gruppe zu diskutieren und gemeinsam Verbesserungsvorschläge herauszuarbeiten. Jetzt liegt es an den Studierenden, die letzten Feinheiten ihrer Arbeiten vorzunehmen, damit das Buch Ende des Jahres plangemäß erscheinen kann. Mit dem Sammelband befinden wir uns also auf der Zielgeraden.
Außerdem gab es einen Relaunch unserer Projektwebseite www.rechtundnetz.com. Sie verfügt nunmehr über ein schöneres Layout, ist übersichtlicher und zugleich leichter zu bedienen. Wir bedanken uns herzlich bei Janusch Skubatz für die tatkräftige Unterstützung und freuen uns auf Ihren Besuch! Sie finden uns außerdem bei Facebook: www.facebook.com/Recht-Netz-1871091513166982
Auf der Seite ist neben den Beiträgen der Studierenden eine Vielzahl an Zusatzangeboten zu finden, wie ein Glossar rund um das Internet, eine umfangreiche Sammlung wichtiger Gerichtsentscheidungen aus verschiedenen Gebieten, Presse- und Veranstaltungshinweise im Bereich Internet und Social Media sowie die Videos aus unserer öffentlichen Ringvorlesung im vergangenen Semester. Die Webseiteninhalte werden auch nach Abschluss des Projekts bestehen bleiben und unter anderem von den Teilnehmenden der Cyber Law Clinic weitergeführt. Gleichzeitig ist das Projektteam bereits auf der Suche nach neuen interessanten Beiträgen für die Seite und hat durch einen Call for Papers die Teilnahme auch für Studierende und Doktoranden anderer Hochschulen geöffnet.
Redakteur: Ioannis Katsivelas

Mit dem letzten Termin der interdisziplinären Ringvorlesung von „Recht und Netz“ ging für uns ein erfolgreiches Wintersemester zu Ende. Der Termin drehte sich um das Thema „Neue Formen der Musik und Urheberrechte“. Die Vorlesung leitete zunächst Frau Rechtsanwältin Katharina Voigtland, LL.M. ein, die sich mit der rechtlichen Zulässigkeit des Sampling beschäftigte. In ihrem Vortrag erklärte sie uns zunächst, was unter dieser neuen Musikform zu verstehen ist, und stellte sodann den rechtlichen Rahmen dar, der durch das Spannungsfeld zwischen der freien künstlerischen Betätigung und dem Urheberrecht geprägt ist. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai vergangenen Jahres, nach der das Sampling nur einen geringfügigen Eingriff in die Verwertungsmöglichkeiten von Tonträgerherstellern darstellt und es für die Frage der vorherigen Einholung einer Erlaubnis letztlich auf die Selbständigkeit des hierdurch neu zuschaffenden Werkes ankommt.
Daran knüpfte Herr PD Dr. phil. Ass. iur. Frédéric Döhl in seinem Vortrag an und erläuterte den Begriff der Selbständigkeit noch etwas genauer, und zwar sowohl aus der rechtlichen als auch aus der musikwissenschaftlichen Perspektive am Beispiel der Techniken des Sampling und Mashup. Sehr unterhaltsam waren auch die musikalischen Ausschnitte, die er uns zur Illustration abgespielt hat. Zugleich wies er aber darauf hin, dass die Komplexität des Selbständigkeitsbegriffs und die mangelnde Kompromissbereitschaft von Tonträgerherstellern dazu führen, dass es in der Praxis für einen Durchschnittskünstler schwierig ist, legal eine Lizenz zum Samplen zu bekommen. Deswegen stehen Künstler faktisch vor der Wahl, auf diese Form der Bearbeitung entweder gänzlich zu verzichten oder sie illegal zu betreiben. Aus seiner Sicht ist diese Situation nicht zufriedenstellend, weshalb er am Ende für eine kunstspezifische Auslegung des Selbständigkeitsbegriffs nach genauen Kriterien plädierte.
Für die hochinteressanten Vorträge und die lebhafte Diskussion mit dem Publikum an jedem Termin möchten wir uns bei allen Referenten ganz herzlich bedanken. Für uns war es insgesamt eine sehr spannende Ringvorlesungsserie und wir hoffen, dass wir auf diesem Wege das Interesse der Öffentlichkeit geweckt haben, sich mit der zunehmenden Verknüpfung des Rechts und den neuen Möglichkeiten der Technik und des Internets etwas näher zu beschäftigen.
Redakteur: Ioannis Katsivelas

Am 19. und 20. Januar 2017 stand das Seminar von „Recht und Netz“ auf dem Programm und wir waren besonders froh, dieses in der historischen Bibliothek von Aby Warburg im sogenannten Warburg-Haus austragen zu dürfen. Im Rahmen des Seminars haben alle ProjektteilnehmerInnen erste Entwürfe bzw. Arbeitsergebnisse ihres Beitrags für den Sammelband oder den Blog in Form eines Vortrags präsentiert, über den wir anschließend in großer Runde auch ausgiebig diskutiert haben. Das Themenspektrum war groß: Von Cyborgs, über Online-Bewertungsportalen bis hin zum E-Voting und Hate Speech war alles dabei. Für das Seminar haben wir ebenfalls Frau Friederike Matheis als Rhetoriktrainerin engagiert, die einen Impulsvortrag über richtige Präsentationstechnik, sicheres Auftreten und Strukturieren von Vortragen gehalten hat. Doch es sollte dabei nicht nur in der Theorie bleiben; vielmehr musste das Erlernte auch praktisch umgesetzt werden. Zu diesem Zweck war eine Art „Science Slam“-Wettbewerb geplant, bei dem die TeilnehmerInnen nochmal einen Kurzvortrag zu ihrem Thema innerhalb einer bestimmten Zeit halten mussten, diesmal aber mit Feedback von der Rhetoriktrainerin. Wir hoffen, dass sie dadurch ihre rhetorischen Fähigkeiten etwas verbessern konnten und viele hilfreiche Tipps mit Blick auf anstehende mündliche Prüfungen in Schwerpunkt und Examen mitgenommen haben.
In den nächsten Wochen steht noch Einiges an: Die Freischaltung unserer Webseite steht unmittelbar bevor, auf der wir nach und nach die ersten fertigen Texte veröffentlichen werden. Währenddessen arbeiten die Studierenden fleißig an neuen Beiträgen weiter. Die Vorbereitungen für den Sammelband und die Dreharbeiten für die ersten Videos, die wir begleitend zu den Blogbeiträgen der ProjektteilnehmerInnen auf der Webseite hochladen werden, sind ebenfalls in vollem Gange.
Foto: Iwan Kroupko
Redakteur: Ioannis Katsivelas

Zum Jahresauftakt gab es einen weiteren spannenden Termin der interdisziplinären Ringvorlesung von „Recht und Netz“, diesmal zum Thema „Straftatenbekämpfung im Darknet“. Auch dieser konnte an den Erfolg der letzten Termine anknüpfen. Die Vorlesung leitete zunächst Herr Prof. Dr. Holger Morgenstern ein. Er gab uns einen Überblick über die technischen Aspekte. Im Einzelnen erklärte er uns, was unter dem Begriff des Darknet überhaupt zu verstehen ist, wie man darauf zugreifen kann und wofür dieses genutzt wird. Das Darknet bietet zumindest auch Raum für Cyberkriminelle, die mit illegalen Produkten oder Dienstleistungen handeln. Es ist mit neuen Herausforderungen verbunden. Die technische Abschottung und Anonymisierung führen nämlich dazu, dass „herkömmliche“ Ermittlungs- und Identifizierungsansätze (IP-Adressen, Domainnamen, verifizierte Nutzerdaten,Rückverfolgung von Geldströmen) nicht zur Verfügung stehen. Ermittlungen werden zusätzlich durch Zahlungsabwicklungen über digitale Zahlungsmittel, sog. Krypto-Währungen, wie z.B. Bitcoin, erschwert.
Den zweiten Teil übernahm Herr Staatsanwalt Rüdiger Spendel. Er beschäftigte sich mit Rechtsfragen, die sich bei den Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft im Darknet stellen. Nachdem er uns die typischen Straftaten im Darknet und die denkbaren Ermittlungsmöglichkeiten erläuterte, kam er auf die dabei auftretenden Schwierigkeiten zu sprechen, mit denen die Behörden zu kämpfen haben. Dazu zählen zum einen die für eine effektive Aufklärung sowie Verfolgung einschlägiger Straftaten meistens nicht ausreichendenden Rechtsgrundlagen,zum anderen der häufige Einsatz von Gegenmaßnahmen der Beschuldigten (wie etwa der Einsatz von Verschlüsselungssoftware), sowie Verfahrensverzögerungen bei Fällen mit Auslandsbezug. Schließlich äußerte er auch den Wunsch nach neuen bzw. ausreichenden Rechtsgrundlagen für moderne Ermittlungsmethoden, nach mehr Kooperation mit ausländischen Behörden sowie nach besserer personeller und technischer Ausstattung der Polizei und Staatsanwaltschaft, um die Aufgaben in diesem hochdynamischen Deliktsfeld überhaupt bewältigen zu können.
Für diese hochinteressanten Vorträge und die lebhafte Diskussion mit dem Publikum im Anschluss an die Vorträge möchten wir uns bei den Referenten ganz herzlich bedanken. Weiter geht’s am 30. Januar mit dem Ringvorlesungstermin zum Thema „Neue Formen der Musik und Urheberrechte“ mit einem Referenten und einer Referentin aus den Bereichen der Musik- und Rechtswissenschaft. Das wird dann der Abschluss einer spannenden Ringvorlesungsserie sein.
Foto: Iwan Kroupko
Redakteur: Ioannis Katsivelas

Kurz vor Jahresende stand ein weiterer Termin der interdisziplinären Ringvorlesung von „Recht und Netz“ auf dem Programm. Er drehte sich diesmal um das Thema „Personalisierte Werbung und Adblocker“. In seinem Vortrag beschäftigte sich Herr Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer hauptsächlich mit den Rechtsfragen, die das Geschäftsmodell von Werbeblocker-Software aufwirft. Er ließ aber auch die Auswirkungen, die dieses auf die Finanzierung von Webseiten und insbesondere derjenigen der Medienanbieter haben kann, nicht unerwähnt. Nachdem er uns zunächst die technische Seite der Blockade von Online-Werbung erklärt hat, nahm er den Fall des marktführenden Werbeblockers AdBlock Plus zum Anlass für die Erörterung der rechtlichen Aspekte. Aufgrund seiner Beteiligung im Verfahren gegen den besagten Adblocker-Anbieter vor dem Oberlandesgericht Köln konnte er uns ein Stück weit die Hintergründe des Falles näherbringen. Spannend waren in diesem Zusammenhang die Diskussionen über das Bedürfnis der Nutzer nach weniger aufdringlicher Werbung, über die Frage, wie man diese in Zukunft gestalten sollte, sowie über alternative Finanzierungsmodelle, die den Webseitenbetreibern zur Verfügung stehen.
Für diesen hochinteressanten Vortrag und die lebhafte Diskussion mit dem Publikum möchten wir uns beim Referenten ganz herzlich bedanken. Wir freuen uns auf den nächsten Termin im neuen Jahr zum Thema „Straftatenbekämpfung im Darknet“ mit Referenten aus den Bereichen der Informatik und der juristischen Praxis. Werbeaktionen an allen Fakultäten und in der Öffentlichkeit laufen weiterhin.
Foto: Iwan Kroupko
Redakteur: Ioannis Katsivelas

Auch der dritte Termin der interdisziplinären Ringvorlesung von „Recht und Netz“ konnte an den Erfolg der ersten beiden Termine anknüpfen. Diesmal ging es um das Thema „Hate Speech im Internet“ und konkret um die linguistische Analyse dieses Phänomens sowie um die mit Hate Speech verbundenen Rechtsfragen. Den ersten Teil der Vorlesung übernahm Frau Prof. Dr. Konstanze Marx und erklärte uns anhand zahlreicher Beispiele, in welche sprachliche Kategorien sich Hassbotschaften unterteilen lassen und wie verletzend Sprache sein kann. Spannend waren in diesem Zusammenhang die Diskussionen dazu, dass Hassrede nicht unbedingt als eine Erscheinung der modernen Gesellschaft gelten kann, zumal die Bevölkerung sich auch schon in der Vergangenheit verrohter Sprache bedient hat. Heutzutage lässt sich dies mithilfe des Internet und insbesondere der sozialen Netzwerke aber nachverfolgen und dokumentieren.
Im zweiten Teil setzte sich Herr Dr. Mathias Hong mit den rechtlichen Aspekten der Thematik auseinander, darunter auch mit der Frage einer möglichen Haftung der Betreiber sozialer Netzwerke für Hasskommentare ihrer Nutzer. Nachdem er zunächst unproblematische Fallkonstellationen von Hate Speech sowie einschlägige Normen des Zivil- und Strafrechts erläuterte, leitete er zu den Problemfällen über und ging der Frage nach, wie diese durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts gelöst werden. Er vertrat die Position, dass dieses Phänomen nur mithilfe der zur Verfügung stehenden Mittel der Demokratie bekämpft werden kann und eine restriktive Handhabung der Meinungsfreiheit eben keine Lösung des Problems darstellt.
Für diese hochinteressanten Vorträge und die lebhafte Diskussion mit dem Publikum im Anschluss an die Vorträge möchten wir uns bei den Referenten ganz herzlich bedanken. Weiter geht’s im nächsten Termin mit dem Thema „Personalisierte Werbung im Internet und Adblocker“ mit Referenten aus Wissenschaft und juristischer Praxis. Werbeaktionen an allen Fakultäten und in der Öffentlichkeit laufen weiterhin.
Foto: Iwan Kroupko
Redakteur: Ioannis Katsivelas

Auch der zweite Termin der interdisziplinären Ringvorlesung von „Recht und Netz“ konnte an den Erfolg des ersten Termins anknüpfen. Diesmal ging es um die Zukunft der erweiterten Realität und um Rechtsprobleme der Nutzung von Smart Glasses und Smart Lenses im öffentlichen Raum. Die Vorlesung leitete zunächst Herr Prof. Dr. Franck Steinicke ein und führte uns mit seinem Vortrag in die spannende Welt der Virtual Reality (VR) und Augmented Reality-Technologie (AR) ein. Besonders interessant war neben der Darstellung bisheriger Erfahrungen und Einsatzmöglichkeiten dieser Technologien auch seine Prognose, dass VR und später vor allem AR in den kommenden Jahren eine ähnlich große Auswirkung auf unsere Gesellschaft haben werden, wie es das Internet oder das Smartphone hatten.
An das Potenzial dieser Technologien knüpfte auch Herr Dr. Thomas Schwenke an und setzte sich in seinem Vortrag mit Smart Glasses als die bekannteste Erscheinungsform von AR und den damit verbundenen rechtlichen Aspekten auseinander. Dabei ließ er auch mögliche negative Folgen nicht unerwähnt, wie etwa die Eignung zur permanenten Beobachtung des Einzelnen, den Verlust von Rückzugsmöglichkeiten und den massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Er vertrat aber die pointierte These, dass Smart Glasses im Laufe der Zeit wegen ihres Nutzens in den Alltag der Menschen integriert werden und dass es deshalb – statt eines Verbots – darauf ankomme, sie technisch und rechtlich privatsphärengerecht zu gestalten.
Für diese hochinteressanten Vorträge und die spannende Diskussion mit dem Publikum möchten wir uns bei den Referenten ganz herzlich bedanken. Weiter geht’s im nächsten Termin mit dem Thema „Hate Speech im Internet“ mit Referenten aus dem sprach- und rechtswissenschaftlichen Raum. Werbeaktionen an allen Fakultäten und in der Öffentlichkeit laufen weiterhin.
Foto: Iwan Kroupko
Redakteur: Ioannis Katsivelas

Vergangenen Montag begann die interdisziplinäre Ringvorlesung von „Recht und Netz“. Im ersten Termin ging es um Veränderungen der Lebenswelt durch neue Techniken und konkret um Probleme rund um das „versteckte Internet“ und Gesundheits-Apps. Die Vorlesung leitete zunächst Frau Prof. Dr. Marion Albers ein und stellte dabei die Vortragsthemen sowie die Referenten vor. Den Anfang machte Herr Dr. Michael Friedewald und zeigte anhand der Beispiele von Smart TVs, Smart Cars und Smart Glasses auf, welche potentiellen Gefahren für die Privatheit des Einzelnen durch die Nutzung solcher Geräte bestehen. Besonders interessant war dabei die Erkenntnis, dass die Erhebung der Daten häufig intransparent erfolgt und den Nutzerinnen und Nutzern somit kaum noch ersichtlich ist, wie viele Daten wo, wann und zu welchem Zweck erhoben werden. Daran hat auch Herr Dr. Urs-Vito Albrecht in seinem Vortrag angeknüpft. Er zeigte die Bedingungen der Entwicklung von Apps und die Gefahren des Missbrauchs der Nutzerdaten auf. Dies veranschaulichte er anhand des Beispiels von Gesundheits-Apps, die mit bestimmten Chancen, aber auch mit einer Reihe von Risiken einhergehen.
Insgesamt war es eine sehr spannende Veranstaltung und dafür möchten wir uns bei den Referenten ganz herzlich bedanken. Die Vorlesung war gut besucht und ebenso erfreulich war die rege Teilnahme des Publikums an der anschließenden Diskussion. Wir hoffen, dass die nächsten Termine auf genauso großes Interesse stoßen. Weiter geht’s nächste Woche mit dem Thema „Erweiterte Realität“ mit Referenten aus dem Bereich der Informatik und der juristischen Praxis. Werbeaktionen an allen Fakultäten und in der Öffentlichkeit laufen weiterhin.
Foto: Iwan Kroupko
Redakteur: Ioannis Katsivelas

Der 21. Oktober war ein besonderer Tag für uns! Wir haben unseren Workshop zum „Aktiven Publizieren im Netz“ veranstaltet. Dabei hatten wir Besuch von Frau Hollensteiner und dem Kamerateam der Claussen-Simon-Stiftung. Sie haben uns bis zum Ende der Veranstaltung begleitet. Es wurden Filmaufnahmen mit unseren Studierenden und der Projektleitung – etwa in Gestalt von Gruppengesprächen und Interviews – gemacht. Wir sind sehr gespannt auf das Ergebnis unserer ersten Projektdreharbeiten.
Im Rahmen des Workshops gab es Inputreferate zum Verfassen und Veröffentlichen von Blogbeiträgen sowie zum Webdesign von mehreren fachlich ausgewiesenen ReferentInnen, ausführliche Beispiele zum Bloggen und die Vorführung von Kurzvideos. Im Anschluss daran setzten sich die TeilnehmerInnen in Gruppen zusammen und tauschten sich zu den Themen der anstehenden Ringvorlesung aus. Während der Diskussion haben sie auch Überlegungen angestellt, wie man die in den Vorlesungen behandelten Themen in die verschiedenen Formate der Webseite umsetzen kann, und so den Weg für künftige Beiträge freigemacht.
In der zweiten Hälfte des Workshops nahmen Doktoranden und Mitarbeiter des Lehrstuhls die Rolle des Tutors ein und setzten sich intensiv mit den Fortschritten der anzufertigenden Beiträge der Studierenden auseinander. Dabei gab es zahlreiche Anregungen für neue Themen sowie Hilfestellungen bei der Vorgehensweise zur Anfertigung der Beiträge. Die bis auf letzte Details fertiggestellte Webseite wird mit den ersten Blogbeiträgen bald veröffentlicht werden.
Foto: Iwan Kroupko
Redakteur: Ioannis Katsivelas

Ein arbeitsintensiver Sommer geht zu Ende. Wir haben die Anfangsevaluation mit den Einschätzungen der Teilnehmer zu ihren wissenschaftlichen Kompetenzen durchgeführt und die Ergebnisse ausgewertet. In den letzten Monaten ist an den ersten Beiträgen gearbeitet worden. Wir waren damit beschäftigt, die Webseite Recht und Netz (www.rechtundnetz.com) aufzubauen und passend zu gestalten. Sie bietet jetzt Raum für vielfältige Beiträge, ein Glossar und Rechtsprechungsübersichten zu aktuellen Entscheidungen im Bereich Internet und Social Media, eine Übersicht über spannende Presseartikel und Veranstaltungshinweise. Nun muss sie nur noch in Feinheiten finalisiert werden, bis wir dann plangemäß online gehen! Darüber hinaus haben wir die Ringvorlesung für das kommende Wintersemester nach den vorher diskutierten Themen- und Personenwünschen ausgearbeitet und alles getan, um die bestmöglichen Referenten und Referentinnen zu finden. Das Bundeskriminalamt konnten wir leider nicht gewinnen, aber auch zum Thema Darknet erwarten uns hochkarätige Vorträge! Das Programm der Ringvorlesung steht nunmehr fest. Werbeaktionen an allen Fakultäten und in der Öffentlichkeit laufen.
Nun können wir die Arbeitsergebnisse genießen: Am 24.10. findet die erste der insgesamt sechs Ringvorlesungen statt. In jedem Termin werden zwei Beiträge aus der Perspektive von Wissenschaft und Praxis oder Beiträge aus unterschiedlichen Disziplinen präsentiert, und im Anschluss besteht auch die Möglichkeit der Diskussion mit dem Publikum. In dem ersten Termin geht es um die Veränderungen der Lebenswelt durch neue Techniken und konkreter um die Themen „verstecktes Internet“ und „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps“. Das vollständige Programm ist unter www.aww.uni-hamburg.de/oeffentliche-vortraege/programm/extra-programm/07-recht-ws1617.html einsehbar. Auf diese hochinteressante Veranstaltung freuen wir uns besonders!
Ansonsten steht morgen ein weiterer Workshop mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf dem Programm, der diesmal von einem Kamerateam der Claussen-Simon-Stiftung begleitet wird. Nach einer Präsentation der Webseite gibt es Inputreferate zum Aktiven Publizieren im Netz von mehreren fachlich ausgewiesenen Referenten und Referentinnen, ausführliche Beispiele zum Bloggen und die Vorführung von Kurzvideos zur Illustration für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die im Laufe des Projekts im Video-Blog der Seite etwas veröffentlichen wollen. Selbstverständlich ist auch am Ende des Workshops eine Einheit vorgesehen, in der wir die Fortschritte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ihren Beiträgen ausführlich besprechen werden.
Redakteur: Ioannis Katsivelas

Das Sommersemester neigt sich dem Ende zu, doch unser Projekt geht pausenlos weiter. In der letzten Juli-Woche veranstalteten wir für die Studierenden einen Workshop zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten, der ihnen einen Einblick geben sollte, welche Anforderungen für eine Publikation im am Ende des Projekts erscheinenden Sammelband zu erfüllen sind. Dabei zielten unsere Hinweise insbesondere auf Formalia, Materialauswertung, Stil und Aufbau ab. Das Wichtigste hatten wir den Studierenden im Vorhinein auch in Textform zugeschickt.
Um zugleich eine erste Evaluation des Projekts durchzuführen, haben wir einen Fragebogen erstellt und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgeteilt. Anhand dessen sollten die Interessen der Studierenden sowie ihre Selbsteinschätzung zum Thema „Wissenschaftliches Arbeiten“ ermittelt werden. Am Ende des Projekts werden wir ebenfalls eine Evaluation durchführen, um mit Hilfe eines Vorher-Nachher-Vergleichs herauszufinden, wie hilfreich das Projekt für die Studierenden war bzw. ob sich ihre Fähigkeiten dadurch verbessert haben.
Am Schluss der Veranstaltung haben wir uns auch die Zeit genommen, mit den Studierenden über ihre Arbeitsfortschritte und ihre Vorgehensweise bei der Anfertigung ihres Beitrags zu reden. Die dabei präsentierten Ideen und ersten Gliederungen zum jeweiligen Thema hörten sich vielversprechend an und geben uns Hoffnung, sehr bald mit den ersten Textentwürfen rechnen zu können!
Doch auch in den nächsten Wochen geht es spannend weiter: Zunächst kümmern wir uns nämlich um die Fertigstellung der Webseitenpräsenz, auf der die Beiträge der Studierenden veröffentlicht werden. Unser Projekt geht also bald online! Außerdem wollen wir mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein paar Testaufnahmen inForm von „Selfie-Videos“ machen, die wir dann ergänzend zu ihren Beiträgen aufder Webseite hochladen werden. Last but not least steht im Oktober ein weiterer Workshop mit dem Namen „Aktives Publizieren im Netz“, der unter Mitwirkung eines Kamerateams von der CSS gefilmt wird, an. Auch auf die erste Ringvorlesung im Wintersemester freuen wir uns!
Foto: Marion Albers
Redakteur: Ioannis Katsivelas

In der zweiten Juni-Hälfte war es mal wieder Zeit für ein Zwischentreffen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, um mit ihnen gemeinsam den weiteren Ablauf des Projekts zu besprechen. Aus Rücksicht auf Terminkollisionen haben wir das Treffen an zwei aufeinander folgenden Tagen angeboten, sodass alle Studierendeden Termin wahrnehmen konnten.
Neben der Klärung der Anrechenbarkeit der Leistungen und der anstehenden Termine war ein großer Teil des Treffens der Planung der öffentlichen Ringvorlesung im Wintersemester gewidmet. Über Vortragsthemen und Referent/inn/en wollten wir nicht alleine entscheiden, sondern gaben auch den Studierenden die Möglichkeit mitzuwirken. Und das hat sich gelohnt: Hochinteressante Themen (wie z.B. die noch nicht hinreichend wissenschaftlich erkundete Problematik des Darknet) wurden angesprochen und Referenten vorgeschlagen. Nun werden wir die Ringvorlesung spannend gestalten! Abschließend setzten sich die Studierenden in Gruppen zusammen und formulierten auf bunten Karteikarten noch einmal Erwartungen und Wünsche an das Projekt. Geht es dabei vorrangig darum, wissenschaftlich schreiben zu lernen, geht es um mehr Sicherheit bei Vorträgen, geht es um einen treffsicheren Blick für wichtige Themen und Gerichtsentscheidungen oder steht interdisziplinäres Arbeiten im Vordergrund? Diese Erwartungen fließen in unsere Projektgestaltung und auch in die spätere Evaluation ein.
Für die Evaluation besuchten wir eine Woche vor den Zwischentreffen einen sehr informativen Workshop der CSS in ihren Räumlichkeiten an der Hafencity, um eine Einführung in die Grundlagen der wissenschaftlichen Ergebnisevaluation zu bekommen. Frau Jennifer Guse hat uns hochkompetent alle nötigen Basis- und Detailinfos vermittelt und wir werden das Projekt mitlaufend auf dieser Grundlage begleiten und am Ende zusammenfassend evaluieren. Wir danken sehr für ihre wertvolle Unterstützung und die produktive Diskussion.
Als Nächstes steht gegen Ende Juli der Workshop zum wissenschaftlichen Arbeiten an. Der Termin bietet sich aber zugleich für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an, ihre ersten Entwürfe und Ergebnisse zu präsentieren. Darauf sind wir gespannt!
Foto: Ioannis Katsivelas
Redakteur: Ioannis Katsivelas

Am 12. Mai 2016 kamen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Recht & Netz zur Auftaktveranstaltung im Sitzungssaal der Fakultät zusammen; eine Räumlichkeit übrigens, die üblicherweise nur eine geringe Anzahl der Studierenden zu sehen bekommt. In erster Linie diente die Auftaktveranstaltung dazu, den Teilnehmenden einen Überblick über das Projektkonzept zu verschaffen.
Zu Beginn hat Prof. Marion Albers Idee und Konzeption des Projekts, den interdisziplinären Bezug, die Öffentlichkeitswirksamkeit und Aspekte der öffentlichkeitswirksamen Aufbereitung und die einzelnen Formate, mit denen sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Projekt einbringen können, erläutert. Es wurden Beispielstexte für Entscheidungserläuterungen, für den Pro/Contra-Blog und Sammelbandbeiträge herumgegeben und eine Liste möglicher Bearbeitungsthemen verteilt. Dann folgte eine Vorstellungsrunde. Dort hatten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Gelegenheit, sich kennenzulernen, Teams zu bilden und gemeinsam Problemfelder sowie konkrete Bearbeitungsthemen herauszuarbeiten. Erfreulicherweise war vom Ausbildungsniveau her unter den Teilnehmenden alles dabei: von Studierenden im 3. Semester bis hin zu Doktoranden und Informatik-Studenten. Einige Tage nach der Auftaktveranstaltung spiegelten sich die positive Einstellung und das wachsende Interesse der Teilnehmer und Teilnehmerinnen in ihren zahlreichen Rückmeldungen und Themenvorschlägen wider. Viele der Teilnehmenden hatten auch große Lust, tiefergehende und gründliche Beiträge herauszuarbeiten. Wir freuen uns über dieses große Interesse!
Als Nächstes stehen im Juni und Juli Zwischentreffen und Workshops auf dem Programm. Dort sollen den Teilnehmenden die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt und hilfreiche Tipps zur Vorgehensweise mit auf dem Weg gegeben werden. In der Zwischenzeit denken wir aber auch einen Schritt voraus und fangen an, die im nächsten Semester anstehenden Ringvorlesungen zu organisieren bzw. nach Referenten und Referentinnen dafür zu suchen.
Foto: Ioannis Katsivelas
Redakteur: Ioannis Katsivelas

Im April 2016 war es soweit: Das Projekt Recht & Netz wurde ins Laufen gebracht. Unser Team freut sich, Studierende ab dem 2. Semester sowie Absolventen vor der Promotionsphase auf dem Weg zur Veröffentlichung eigener wissenschaftlicher Texte zu begleiten und mit ihnen gemeinsam Verknüpfungen zwischen Recht und Technik herauszuarbeiten. Der interdisziplinäre Charakter unseres Projekts soll Studierende verschiedener Disziplinen ansprechen, insbesondere auch solche, die sich mit technischen Hintergründen beschäftigen. Damit möglichst viele das Projekt kennenlernen, haben wir es umfangreich beworben.
Dazu gehörten eine Projektbeschreibung auf der Webseite der Fakultät, das Aufhängen von Plakaten in der Uni, die Vorstellung des Projekts in Seminaren und Vorlesungen in der Fakultät für Rechtwissenschaft und für Informatik und das Verteilen von Flyern in verschiedenen Gebäuden.
Während der Bewerbungsphase haben sich knapp 30 Interessenten gemeldet. Alle haben wir herzlich zur Auftaktveranstaltung am 12. Mai 2016 eingeladen. Hier sollen sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen kennenlernen, Ziele und Konzept des Projekts vorgestellt und ggf. die ersten Themen zur Bearbeitung vergeben werden.
Foto: Ioannis Katsivelas