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Claussen-Simon-Wettbewerb für Hochschulen
Claussen-Simon-Wettbewerb für Hochschulen

 

Projekttagebuch der Bucerius Law School

"Peer2Peer-Lehrvideos"

Gewinner beim Claussen-Simon-Wettbewerb für Hochschulen 2018
Projektleitung: Dr. Gabriele Buchholtz, Dr. Anika Klafki, Prof. Dr. Hermann Pünder

Buceris Law School, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaften und Rechtsvergleichung

Mit dem Projekt „Peer2Peer Lehrvideos“ entsteht ein interaktives digitales Lehr- und Lernformat zur Vorbereitung auf das erste juristische Staatsexamen. Im Mittelpunkt stehen die Studierenden. Im Rahmen eines Wahlfachs sollen sie in Dreiergruppen eigenständig Lehr- bzw. Lernvideos zu ausgewählten Rechtsproblemen erstellen – ganz im Sinne des Konzepts „Lernen durch Lehren“. Mit diesem Projekt lässt sich die Lehre zielgruppenorientiert gestalten; denn wer kann besser beurteilen, was bei Studierenden gut ankommt, als Studierende selbst?

Die Videos werden in der Lehre der Bucerius Law School als Materialien zur Vor- und Nachbereitung weiterverwendet und zudem auf YouTube, Vimeo und ggf. auf der Seite der Hamburg Open Online University allgemein zugänglich gemacht. Die Studierenden sollen sich nicht nur vertiefte Fachkenntnisse im jeweils zu bearbeitenden Rechtsgebiet aneignen, sondern auch wichtige rhetorische, didaktische und medientechnische Schlüsselkompetenzen erlangen, die in der juristischen Praxis von großer Bedeutung sind. Damit versteht sich das Projekt auch als ein Beitrag, um den interdisziplinären Austausch voranzutreiben und das Bildungsangebot im Sinne von Open Educational Resources breit zu öffnen. Damit die Nachhaltigkeit des Projekts gewährleistet ist, werden – nach einer umfassenden Projektevaluation – ein „How-to“-Video und ein Leitfaden erstellt. Darin wird erklärt, wie sich Lehrvideos mit Studierenden sinnvoll gestalten lassen. Ferner wird das Projekt auf einschlägigen Tagungen vorgestellt, um die rechtsdidaktische Fachdebatte zu befruchten. Schließlich sind Veröffentlichungen in der juristischen Fachliteratur und Blogbeiträge auf www.juwiss.demit Links zu den entstandenen Werken vorgesehen.

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Redakteurinnen: Dr. Gabriele Buchholtz/ Dr. Anika Klafki

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Am 13. und 15. November fanden bei uns im Haus die Rhetorik-Workshops mit Dr. Hanna Proner von der „Zeit“ statt. Hier lernten die Studierenden letzte Tricks und Kniffe, die für die rhetorische Umsetzung der Lehrvideos erforderlich sind. Rhetorik, so hieß es einleitend, ist die Kunst, mit Worten zu überzeugen! Was heißt das konkret und was ist wichtig, um eine gute Rede zu halten? Hanna Proner klärte die Studierenden auf: Wichtig ist einerseits die Körpersprache und andererseits der Inhalt. Dabei macht der Inhalt – erstaunlicherweise – nur 7% aus. Umso wichtiger ist es, das Bewusstsein für Rhetorik zu schulen. Diese Aussage müssen wir allerdings für unsere juristischen (!) Lehrvideos relativeren! Gleichwohl gilt: Die Bedeutung der Rhetorik kann kaum unterschätzt werden, wenn es darum geht, Inhalte überzeugend rüberzubringen.

Im Anschluss lernten die Studierenden, wie eine gute Rede aufgebaut ist: Zunächst bedarf es dafür einer gewinnenden Einleitung, einer klaren Argumentationsstruktur, rhetorischer Stilmittel, eines Stichwortmanuskripts und eines Redeschlusses. Traditionell wird dabei dem „griechischen Aufbau“ gefolgt, bestehend aus 1. Einleitung, 2. Tatbestand, 3. Argumentation, 4. Widerlegung gegnerischer Argumente und 5. eines Abschlusses. Ebenso sollten auch die Lehrvideos aufgebaut sein! Eigentlich ganz simpel!

Redakteurinnen: Dr. Gabriele Buchholtz/ Dr. Anika Klafki

Am 14.11.2018 fand bei uns an der Law School eine Sitzung der Digitalisierung-AG statt. Diese AG beschäftigt sich mit der Verbesserung und Fortentwicklung der Digitalisierung in der Lehre. Um von den Erfahrungen aus dem Peer2Peer-Projekt zu berichten, waren auch wir eingeladen. Wir berichteten über erste Lehrerfahrungen, Hindernisse und Fortschritte. Im Übrigen warben wir für eine Fortführung des Projekts in anderen Fachsäulen der grundständigen Lehre. Auf unser Know-How, insbesondere das How-To-Skript und die zu produzierenden How-To-Videos können künftige Dozierende jederzeit zurückgreifen. Die Mitglieder der Digitalisierungs-AG waren überzeugt! Wir konnten sogar einen Professor aus dem Strafrecht gewinnen, der seine Bereitschaft angekündigte, im kommenden Jahr ein Peer2Peer-Projekt zu ausgewählten Problemen des Strafrechts durchführen zu wollen! Das freut uns natürlich sehr, weil wir bestrebt sind, unser Projekt möglichst nachhaltig zu gestalten und Nachahmer zu finden!

Redakteurinnen: Dr. Gabriele Buchholtz/ Dr. Anika Klafki

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Am 10. November 2018 fand an der Bucerius Law School die Tagung „Gute Lehre im Öffentlichen Recht“ des Vereins Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht statt. Bei dieser Veranstaltung, die ganz im Zeichen innovativer Lehrprojekte stand, durfte unser Projekt „Peer2Peer Lehrvideos Allgemeines Verwaltungsrecht“ natürlich nicht fehlen. Bei der Veranstaltung waren Doktorandinnen und Doktoranden, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Habilitandinnen und Habilitanden, akademische Räte aus ganz Deutschland präsent.
 
Im Zuge einer Postersession stellten wir das Projekt vor. Die Besucherinnen und Besucher zeigten sich beeindruckt von dem Format. An vielen Hochschulen werden derzeit blended learning-Konzepte ausprobiert, bei denen klassische Lehrformate mit Videolernangeboten kombiniert werden. Eine Besonderheit unseres Projekts, die von vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung besonders geschätzt wurde, ist jedoch, dass die Studierenden im Zentrum der Konzeption und Erstellung des digitalen Lernangebots stehen.

Neben vielen anderen interessante Projekten wurde während der Veranstaltung auch das von Wikimedia geförderte Projekt von Nikolas Eisentraut „OER-Lehrbuch Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht“ vorgestellt. Darin sollen die examensrelevanten verwaltungsrechtlichen Inhalte in einer open access Publikation für Studierende aufbereitet werden. Eisentraut bekundete großes Interesse an den im Entstehen begriffenen Lehrvideos unserer Studierenden. Sofern den Studierenden die Videos gut gelingen, kommt eine Verknüpfung mit dem von Eisentraut herausgegeben open access Lehrbuch in Betracht. Über diese Aussicht der Weiterverwendung der Videos haben wir uns sehr gefreut!

Redakteurinnen: Dr. Gabriele Buchholtz/ Dr. Anika Klafki

Knapp drei Wochen nach dem Einführungsworkshop reichten die studentischen Dreiergruppen ihre Drehbuchentwürfe bei uns zur Besprechung ein. Wir waren von den Arbeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr angetan. Die Studierenden hatten es sich nicht leicht gemacht. Es war deutlich erkennbar, wieviel Mühe sie sich bei der Konzeption ihrer Videos gemacht hatten.

Dennoch gab es viel zu besprechen. Während manche Gruppen den Fokus zu sehr auf anschauliche Beispiele gelegt hatten und dabei die abstrakten Hintergrundinformationen etwas vernachlässigt hatten, waren andere Drehbücher auf so hohem Niveau, dass der Text wiederum zu kompliziert war, um bei Studierenden einen Lernerfolg erzielen zu können. Dennoch war diese Besprechungsphase für uns Kursleiterinnen eine schöne Erfahrung. Anders als in anderen juristischen Formaten, in denen auf die studentische Arbeit in der Regel unmittelbar eine Bewertung folgt, bestand hier die Gelegenheit, gemeinsam mit den Studierenden die Stärken und Schwächen ihrer Entwürfe zu diskutieren. Gemeinsam rangen wir darum, ein möglichst gutes Drehbuch zu konzipieren, um am Ende studentische Lehrvideos zu produzieren, die anderen Studierenden das Verständnis der aufbereiteten Themen erleichtern. Wir hatten das Gefühl, dass diese Orientierung am Endprodukt die Studierenden besonders motiviert hat, unsere Kritik ernst zu nehmen und ihre Drehbücher in der zweiten Gruppenarbeitsphase noch einmal sorgfältig zu überarbeiten.

Redakteurinnen: Dr. Gabriele Buchholtz/ Dr. Anika Klafki

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Nach dem Einführungsworkshop hatten die Studierenden die Aufgabe, in Dreiergruppen einen ersten Drehbuchentwurf zu schreiben. Das Drehbuch besteht aus drei Teilen: dem Sprechtext, einem Visualisierungskonzept mit Erläuterungen zu verwendeten Zusatzmaterialien und dem didaktischen Konzept sowie einem ausführlichen Literaturverzeichnis. Wir haben die Studierenden in einem kleinen Interview zu ihren Eindrücken in dieser Phase befragt:
Was für einen Lernerfolg hattet ihr bisher in diesem Projekt? 

Uns hat gefallen, dass man sich in diesem Projekt sehr intensiv mit einem einzelnen Thema befasst und nicht durch einen ganzen Fachbereich durchhetzen muss. Es hat Spaß gemacht, sich mal vertieft mit einem Problem zu beschäftigen. Außerdem fanden wir es gut, dass man im Team arbeiten durfte. Das macht man ja im Jurastudium sonst nicht. Wir haben sehr viel über unser Drehbuch diskutiert. Nach und nach waren wir dann alle sehr intensiv im Thema drin. Schön war auch, dass wir die Gelegenheit hatten, uns wissenschaftlich mit typischen Klausurproblem auseinanderzusetzen. Oft beschäftigt man sich in Seminaren mit wissenschaftlichen Themen, die wenig mit dem Klausurstoff zu tun haben. Hier hatten wir die Gelegenheit, ganz typische Klausurthemen mal in der Tiefe auszuarbeiten. 

Was ist Euch leichtgefallen? 
Uns hat es viel Spaß gemacht, uns Anwendungsbeispiele zu überlegen, an Hand derer man das Thema veranschaulichen kann. Auch die Arbeit im Team ist uns leichtgefallen. Gut fanden wir, dass man sich die Zeit frei einteilen konnte. Es war auch praktisch, dass man sich die Arbeit etwas aufteilen konnte. Der Gruppendruck hat außerdem geholfen, das Drehbuch fertigzustellen. Wenn man nur für sich arbeitet, muss man sich selbstständig motivieren. Wenn man in der Gruppe arbeitet, will man aber auch das Team nicht hängenlassen.

Was ist Euch schwergefallen?
Wir haben gemerkt, dass es ganz schön schwierig ist, juristische Streitstände einfach darzustellen. Es ist auch ziemlich herausfordernd, komplexe Themen in eine einfache Struktur zu bringen. Außerdem ist es uns schwergefallen, das richtige Maß zwischen einer studierendenfreundlichen Sprechweise und einer wissenschaftlich korrekten Darstellung zu finden. Wenn man ein Klausurproblem in nur 15 Minuten präsentieren möchte, muss man Dinge natürlich auch etwas verkürzen. Gerade wenn man sich vertieft in ein Thema eingearbeitet hat, ist es nicht leicht, zu entscheiden, was man weglassen kann. Bei der Drehbuchüberarbeitung wird das Kürzen für uns besonders hart werden!

Redakteurinnen: Dr. Gabriele Buchholtz/ Dr. Anika Klafki

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Den Abschluss des Einführungsworkshops bildete das Präsentationstraining von Gela Thieleke. Sie gab einige Hinweise zur Bedeutung der non-verbalen Kommunikation und übte mit den Studierenden das Sprechen vor der Kamera. Ferner ging es um die Konzeption der Videos. Thieleke betonte, dass auch heutige Youtube-Videos vielfach die Regeln der klassischen Dramaturgie beibehalten. Jedenfalls sollte die Präsentation sich zumindest in Einleitung, Hauptteil und Schluss untergliedern lassen, wobei alle drei Teile durch einen inhaltlichen roten Faden miteinander verbunden sein sollten. Bei Videos hat die Einleitung eine besondere Bedeutung, denn anders als bei Präsentationen vor Publikum, kann sich der Zuschauer bei einem Video durch „Wegklicken“ schnell verabschieden, wenn ihn die ersten Sekunden nicht überzeugen. Damit das Video bis zum Ende angeschaut wird, sollte der Vortragende im Video besondere Mühe darauf verwenden, sein Publikum „abzuholen“. Dies kann anhand des Einstiegs, der Wahl der Beispiele oder der Anpassung des eigenen Idiolekts geschehen. 

Im Hauptteil heißt es nun, die Einleitung aufzugreifen, um das Publikum an einem roten Faden durch den eigenen Vortrag zu führen. Hierbei hilft es insbesondere, eine gut zugängliche Sprache zu verwenden und sich den Sprech-, nicht Schriftgewohnheiten des Publikums anzupassen. Bei Lehrvideos für Jurastudierende können dabei freilich auch geläufige juristische Fachbegriffe verwendet werden. Die Kunst besteht darin, komplexe Probleme möglichst einfach darzustellen, ohne falsche oder ungenaue Angaben zu machen. Es gilt: „Man muss die Dinge so einfach wie möglich machen. Aber nicht einfacher.“ Ein Stilmittel, um Zuschauer zu binden ist das sog. „Storytelling“. Dabei setzt der Vortragende seine eigene Person sowie den Inhalt der Präsentation in einen Kontext, durch den er oder sie sich dem Publikum öffnet. Der oder die Sprecherin verwandelt sich dadurch in eine nahbare Person, so dass die fachliche Ebene mit einer persönlichen Ebene verknüpft wird. Auch Vergleiche und Anspielungen aus der Lebensrealität des Publikums können diese Funktion erfüllen. Freilich kommt dieses Stilmittel nicht für jedes Thema in Betracht.

Schließlich wurden auch Aspekte der Foliengestaltung zur Visualisierung des Gesagten besprochen. Thieleke betonte, dass die Kombination von gesprochener Sprache und damit harmonisierenden Visualisierungen bessere Lernerfolge als Sprache und Text erzielen. Die Visualisierung sollte jedoch nicht vom Inhalt ablenken, der ja den Kern des Videos bildet. Sofern Text verwendet wird, sollte das Geschriebene nicht in Gänze auf der Folie sichtbar sein, sondern nach und nach eingeblendet werden, um die Zuhörer nicht vom Erzählfluss abzulenken.

Redakteurinnen: Dr. Gabriele Buchholtz/ Dr. Anika Klafki

Am zweiten Tag des Einführungsworkshops gab der selbstständige Animationsfilmproduzent Benjamin Wölfing eine Einführung zur Nutzung der Animationssoftware Powtoon. Das Programm bietet sich an, um den Studierenden die Möglichkeit zu geben, die Videos mit Animationen zu bereichern. Anders als professionelle Animationsprogramme ist es für Laien konzipiert und im Gebrauch sehr stark an Powerpoint angelehnt. Um ein Animationsvideo oder eine Animationssequenz innerhalb eines Videos mittels Powtoon zu erstellen, sollte man in drei Schritten vorgehen: das Skript schreiben, den Ton – das sog. Voiceover – aufnehmen und schließlich die Animation hinzufügen. Wölfing vermittelte aber nicht nur theoretisches Grundlagenwissen, sondern ließ die Studierenden auch selbst eine kurze Animationssequenz erarbeiten. Wie kreativ man bei der Nutzung von Powtoon sein kann, erfuhren die Studierenden bei der Erstellung eines Beispielvideos zum „Rattenfall“, der im Examensvorbereitsungsprogramm der Bucerius Law School zur Illustration polizeirechtlichen Grundwissens genutzt wird.

Den Abschluss der Einführungsveranstaltung am Samstag bildete der E-Learning Didaktikkurs des Lernpsychologen Dr. habil. Malte Persike. Er erläuterte die Besonderheiten bei der Produktion von Lehrvideos und stellte empirische Studien zu deren lernpsychologischen Wirksamkeit vor. Für die Produktion von Lernvideos stehen verschiedene Formate zur Verfügung. In Betracht kommen Studioproduktionen, bei denen Sprecher und Präsentationsmedien genutzt werden, Screen- bzw. Slidecasts sowie Videopodcasts, bei denen nur der Sprecher im Bild zu sehen ist sowie Animationen und Legetrick-Videos. Die verschiedenen Videoformate lassen sich beliebig kombinieren. Man kann sich also kreativ austoben! Allerdings muss mit Bedacht darüber entschieden werden, welches Mittel sich am besten eignet, um bei den Zuschauenden einen langfristigen Lernerfolg zu erzielen. Die gewählten Mittel sollten zum Thema passen. Anerkannt ist, dass die Kombination zwischen Visualisierung und gesprochener Sprache lernwirksamer ist als die Kombination „Text-plus-Sprache“. Auch warb Persike für die Verwendung weiterer interaktiver Materialien. Laut empirischen Studien erweisen sich Lehrvideos nämlich als besonders effektiv, wenn der Zuschauer darin zum aktiven Mitmachen animiert wird. Das kann etwa durch die Einfügung von Quizfragen geschehen. So wird gleichzeitig der Lernerfolg abgefragt und die Studierenden haben ein Erfolgserlebnis. Abschließend sollten sich die Studierenden darin versuchen, Quiz-Fragen zu erstellen. Die Ergebnisse ließen sich sehen! Wir sind jedenfalls gespannt, wie die spätere Umsetzung in den Lehrvideos gelingt!

https://www.youtube.com/watch?v=lsK8qwCVSPw

Redakteurinnen: Dr. Gabriele Buchholtz/ Dr. Anika Klafki

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In der ersten Phase des Projekts gaben wir den Studierenden zunächst die wesentlichen didaktischen, medientechnischen und rhetorischen Kompetenzen im Rahmen eines mehrtägigen Einführungsworkshops an die Hand. All dies sind Fähigkeiten, die auch im späteren juristischen Arbeitsalltag eine große Rolle spielen, was in der juristischen Ausbildung leider häufig in Vergessenheit gerät! Zu diesem Zweck konnten wir drei interessante Persönlichkeiten gewinnen, die den Studierenden das notwendige Wissen vermitteln sollten.
Den Anfang machten wir, indem wir den Studierenden anlässlich der ersten Einführungsveranstaltung am 5. Oktober 2018 die Grundidee des Projekts erläuterten. Kurzum: Ziel des Kurses ist die Produktion von Open Educational Resources durch Studierende für Studierende. Im Mittelpunkt steht der Dreh von maximal 15-minütigen Lehrvideos zu einem Thema aus dem Bereich des allgemeinen Verwaltungsrechts oder des Verwaltungsprozessrechts. Wir betonten, dass es sowohl auf die juristische Richtigkeit ankommt als auch auf eine didaktisch und rhetorisch ansprechende Stoffvermittlung. Diese beiden Kriterien sind auch für die abschließende Bewertung der Videos maßgeblich. Im Zuge des ersten Teils des Einführungsworkshops suchten sich die Studierenden in Dreiergruppen die Themen aus, zu denen sie im Laufe des Kurses ein Lehrvideo gestalten wollen. Folgende Themen wurden vergeben:
  • reformatio in peius
  • Anfechtung von Nebenbestimmungen
  • Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO
  • Verwaltungsprozessuale Probleme der Fortsetzungsfeststellungsklage
  • Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten
  • Ermessensentscheidungen der Verwaltung in der Fallbearbeitung
Nach unserer Projektvorstellung und der Themenvergabe erläuterte Sven Störmann den Studierenden, wie die hauseigene Technik funktioniert und wie ein Videodreh von Statten geht. Sofern sich Studierende dafür entscheiden, Videos zu drehen, in denen eine Sprecherin oder ein Sprecher zusehen ist, bedarf es einer professionellen Studioaufnahme. Das Aufnahmestudio der Bucerius Law School verfügt über einen Greenscreen und einen Teleprompter. Die Studierenden erfuhren interessante Details für den Videodreh: So ist etwa bei der Kleiderwahl zu beachten, dass während des Videodrehs vor dem Greenscreen keine grüne Kleidung getragen und auf karierte Kleidung verzichtet werden sollte. Den Abschluss dieser Einführung bildete ein Besuch im hauseigenen Videostudio.

Redakteurinnen: Dr. Gabriele Buchholtz/ Dr. Anika Klafki

Anfang des Jahres haben wir die Projektidee zu „Peer2Peer Lehrvideos“ entwickelt. Was verbirgt sich hinter dieser Idee? Im Wesentlichen geht es darum, dass Studierende im Rahmen eines Wahlfachs eigenständig Lehrvideos zu juristischen Problemen erstellen. Die Reaktionen auf diese Idee waren sowohl in der Studierendenschaft als auch im Professorium der Bucerius Law School durchgehend positiv – teilweise geradezu euphorisch. Auch die Förderungszusage der Claussen-Simon-Stiftung bestärkte uns in unserem Vorhaben. Umso überraschter waren wir dann, als sich wenige Wochen vor Beginn des Kurses nur halb so viele Studierende für unseren Pilotkurs „Peer2Peer Lehrvideos Allgemeines Verwaltungsrecht“ angemeldet hatten, wie ursprünglich geplant. Wie konnte das sein?

Wir begannen mit der Ursachenforschung und befragten die Studierenden auf dem Campus, warum sie sich bisher nicht für den Kurs angemeldet hatten. Drei Bedenken kristallisierten sich heraus: 

  • Erstens waren sich viele Studierende unsicher, wie dieser neue Kurs ablaufen würde und hatten sich stattdessen bei „bekannten und bewährten“ Veranstaltungsformaten angemeldet.
  • Zweitens äußersten viele Studierende die Angst, der Kurs könne zu zeitaufwändig sein, so dass keine Zeit bliebe, den Pflichtfachstoff zu meistern.
  • Drittens waren sich viele nicht sicher, ob ihre medientechnischen Kompetenzen ausreichen würden, um erfolgreich am Kurs teilnehmen zu können.

Für uns war klar: Wir müssen die Studierenden besser über unseren Kurs informieren, um ihnen die Entscheidung zu erleichtern. Wir nutzten dabei sowohl die social media-Kanäle der Bucerius Law School und die Internetseite der Hochschule als auch Mails an die Studierenden und die Studierendenvertretung. Die Anmeldezahlen gingen langsam nach oben.
Schließlich hatten wir die zündende Idee: Die Studierenden sollen Videos produzieren? Dann brauchen wir ein eigenes selbstproduziertes „Werbevideo“! Also machten wir uns an die Arbeit und erstellten mit der neu erworbenen Animationssoftware einen kurzen Clip, der in aller Kürze auf die drei Bedenken einging. Dieses Video spielten wir anlässlich einer Vorlesung von Professor Hermann Pünder ab und standen den Studierenden anschließenden für Fragen zu dem Kurs zur Verfügung. Zu unserer großen Freude war der Kurs knapp zwei Tage später restlos ausgebucht!