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Wissenschaftlich-künstlerische Promotionen

Szenenfoto aus der Oper I.Tha.ka. Darüber ein gelbes Overlay.

Promotionsstipendien für Kunstschaffende aller Sparten

Seit 2021 schreibt die Claussen-Simon-Stiftung Promotionsstipendien für wissenschaftlich-künstlerische Forschung aller Sparten aus. Es wird in der Regel ein Stipendium pro Jahr vergeben. Die finanzielle Förderung zur Deckung von Lebenshaltungskosten wird für bis zu max. drei Jahren in Höhe von 1.600 Euro pro Monat bewilligt. Neben der finanziellen Förderung sind auch Coachings, Workshops und jährliche Treffen zum Thema künstlerische Forschung Teil des Stipendiums.

Erforderliche Bewerbungsunterlagen

  • Ausgefülltes Formular (siehe Button "Zum Bewerbungsportal")
  • Tabellarischer Lebenslauf, Bewerbungsfoto optional
  • Hochschulzeugnisse, vor allem Masterzeugnis bzw. Promotionszugangsberechtigung
  • Motivationsschreiben
  • Exposé zu Ihrem Forschungsvorhaben, das auch einen Zeitplan der einzelnen Forschungsschritte enthält (max. 15 Seiten, inkl. Literaturverzeichnis)
  • Betreuungszusage (Bitte klären Sie mit Ihrem/Ihrer Betreuer:in, ob sie oder er sich eine gemeinsame Teilnahme mit Ihnen am Stipendienprogramm vorstellen kann. Der/die Betreuer:in muss in einem eigenen formlosen Schreiben die Betreuung des/der Promovierenden im Rahmen von Dissertation Plus, und damit die Beteiligung an Betreuungsvereinbarung und quartalsweisen Bewertungen, zusagen
  • Mindestens ein, bevorzugt zwei reguläre, formlose, jedoch und möglichst aktuelle Empfehlungsschreiben von Hochschuldozent:innen und/oder Vertreter:innen der eigenen künstlerischen Sparte
  • Nachweis über eine Kooperation mit einem dritten Ort zur Präsentation Ihres Forschungsprozesses bzw. Ihrer Forschungsergebnisse
  • Finanzbedarf: tabellarische Übersicht über die (zu erwartenden) Lebenshaltungskosten, weitere Ausgaben und Einnahmen während der Promotion. Hinweis: Doppelfinanzierung (z.B. durch ein weiteres Stipendium, das die Lebenshaltungskosten abdeckt) sind nicht zulässig. Einkünfte werden im Einzelfall geprüft
  • Für Bewerber:innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und die ihren Masterabschluss nicht in Deutschland absolviert haben: Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Wenn bereits vorhanden: Zulassung zur Promotion durch den Promotionsausschuss der jewiligen Hochschule

Alle Bewerbungsunterlagen können auf Deutsch und/oder Englisch eingereicht werden.

Bewerbungsfrist

Die diesjährige Bewerbungsfrist läuft vom 6. bis 30. November 2026. Bewerbungen sollten innerhalb dieser Frist ausschließlich über unser Online-Antragsportal eingereicht werden. Bis Ende Dezember werden die Bewerber:innen informiert, ob sie zum Auswahlgespräch im Januar 2027 eingeladen werden.

Zum Bewerbungsportal

    

Merkblatt zur Bewerbung