Projektförderung

Rückenwind für Kunst und Kultur
Im Fokus der Förderung kultureller und künstlerische Initiativen steht zum einen die Ermöglichung von Teilhabe an Kunst & Kultur für junge Menschen sowie die Förderung künstlerisch-musisch begabter Kinder und Jugendlicher. Dabei stehen besonders partizipative Formate im Vordergrund. Einen zweiten Schwerpunkt bildet die Förderung von Projekten, Initiativen und Institutionen, die insbesondere begabten Künstler:innen aller Sparten neue Wirkungsmöglichkeiten bieten. Die Förderung ist finanzieller Art und kann einmalig oder mehrjährig erfolgen. Die Claussen-Simon-Stiftung fördert Projekte, die in Hamburg oder in der Metroploregion Hamburg stattfinden.
Die Bewerbung um eine Förderung erfolgt auf eigene Initiative der Fördersuchenden. Es gibt keine gesonderten Bewerbungsfristen oder -formulare. In der Regel begutachten wir eingegangene Anträge innerhalb von 6-8 Wochen. Die Bewerbung muss neben der Projektbeschreibung auch einen Kosten- und Finanzierungsplan des Vorhabens enthalten.
Aufgrund der aktuellen Situation mit der Covid-19-Pandemie und der Unsicherheit, wann, in welcher Form und in welchem Umfang Kulturveranstaltungen möglich sind, werden zurzeit auch die Entwicklung neuer (zum Beispiel digitaler) Formate sowie Recherche- und Konzeptionsprojekte gefördert. Das heißt, auch die Vorbereitung und Planung eines Projekts, welches erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert bzw. öffentlich aufgeführt werden kann, ist in der aktuellen Situation grundsätzlich förderwürdig. Die Durchführbarkeit des Vorhabens ist dabei ein wichtiges Kriterium für eine Förderbewilligung, die Umsetzung muss auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie möglich sein, dokumentiert werden können und soll im Antrag überzeugend erläutert werden.
Informationen für Fördermittelempfänger:innen
Die Claussen-Simon-Stiftung wird keine bereits ausgezahlten Mittel für Veranstaltungen und Vorhaben, die angesichts der aktuellen Situation nicht planmäßig durchgeführt werden können, zurückfordern. Die Fördergelder können selbstverständlich bei einer Verschiebung des Projekts zu einem späteren Zeitpunkt wie bewilligt eingesetzt werden. Sollte eine zeitliche Verschiebung nicht möglich sein, können die Mittel umgewidmet werden. Dies muss jedoch in enger Abstimmung mit der Stiftung erfolgen, damit wir sicherstellen können, dass diese mit dem Stiftungszweck vereinbar ist. Bitte informieren Sie uns in jedem Fall darüber, wie es mit Ihrem Vorhaben weitergeht. Wir sind sehr darum bemüht, eine gute Lösung zu finden.



