Zum Inhalt springen

Für Schüler:innen

Wenn du eine Hamburger Stadtteilschule besuchst und zum Zeitpunkt der Bewerbung in die 9. Klasse gehst, kannst du dich bewerben. Natürlich müssen deine Erziehungsberechtigten mit deiner Bewerbung einverstanden sein.

Du solltest neugierig auf andere Kulturen und offen für andere Lebensarten sein. Du solltest Lust haben, vier bis sechs Wochen in einer Gastfamilie im europäischen Ausland zu leben und dort aktiv an deren Alltag teilzunehmen – auch, wenn dieser vielleicht ganz anders ist, als der, den du kennst. Zudem solltest du motiviert sein, eine andere Schule zu besuchen. Nicht zuletzt solltest du dir zutrauen, einige Wochen Unterricht an deiner Hamburger Schule zu verpassen, ohne danach allzu viel Mühe zu haben, den Stoff nachzuholen.

Um ein Zugvogel-Stipendium zu bekommen, musst du nicht Klassenbeste:r sein. Du solltest jedoch in der Lage sein, den Unterrichtsstoff, den du während deines Auslandsaufenthalts verpasst, nach deiner Rückkehr nachzuholen. Da wir sicher gehen wollen, dass niemand durch einen Zugvogel-Aufenthalt ernsthafte Nachteile in der Schule hat, interessieren uns deine schulischen Leistungen .

Wir versuchen deine individuellen Wünsche zum Aufenthalt zu berücksichtigen. Um einen genaueren Einblick in das Leben und die Besonderheiten des jeweiligen Landes zu bekommen, findet zwischen der schriftlichen Bewerbung und dem Auswahlverfahren eine Informationsveranstaltung statt. Erst danach musst du dich für ein Land entscheiden. Wir tun unser Bestes, um Deine Wünsche zu berücksichtigen.

Allerdings gibt es einige grundsätzliche Dinge zu beachten:

  • In Frankreich dürfen per Gesetz in staatlichen Institutionen, wie z. B. Schulen, keine religiösen Symbole getragen werden. Daher können Schülerinnen und Schüler, die z.B. Kopftuch, Kippah oder Kreuzketten tragen wollen, nicht nach Frankreich vermittelt werden.
  • Eine Ausreise nach England ist aufgrund der komplizierten VISA-Verfahren nur mit einem europäischem Pass möglich.

Ja, der regelmäßige Schulbesuch im Ausland ist verpflichtender Bestandteil des Programms. Es wird vorausgesetzt, dass sich alle Zugvogel-Geförderten in der Schule so gut es geht einbringen und beteiligen. Die Teilnahme an Prüfungen ist jedoch freiwillig und ggf. vergebene Noten werden in Deutschland nicht angerechnet. 

Es ist leider nicht möglich, sich bestimmte Orte oder Regionen innerhalb eines Landes auszusuchen.
Für alle in das Zugvogel-Förderprogramm aufgenommenen Geförderten ist die Teilnahme an den Vor- und Nachbereitungsseminaren verpflichtend. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. 

Natürlich ist es von Vorteil, wenn du einige Grundlagen der Landessprache des Gastlandes schon beherrschst – es ist aber keine zwingende Voraussetzung. Manche Schüler:innen möchten ihre bestehenden Fremdsprachenkenntnisse verbessern, andere möchten die Chance nutzen und eine ganz neue Sprache kennenlernen. Mit Zugvogel ist beides möglich!

Jede Gastfamilie ist unterschiedlich. Es ist möglich, dass Mitglieder deiner Gastfamilie Deutsch oder Englisch können, es kann jedoch auch gut sein, dass sie nur die Landessprache sprechen.

Amtssprachen auf Malta sind Maltesisch (Malti) und Englisch. Fast jede Person auf Malta spricht Englisch, unterschiedlich gut je nach Bildung und sozialem Hintergrund. Auf den staatlichen Schulen wird auf beiden Sprachen unterrichtet.

Es gibt sehr unterschiedliche Gastfamilien. Es gibt solche, die aus Vater, Mutter und Kind(-ern) bestehen. Genauso gibt es jedoch auch ganz andere Haushaltstypen, die Gastschüler:innen aufnehmen, z. B. ältere Paare oder Alleinstehende, Familien mit erwachsenen Kindern oder junge Menschen ohne Kinder. Zudem können die Gastfamilien unterschiedlichste soziale, religiöse oder ethnische Zugehörigkeiten haben. In manchen Gastfamilien leben gleichzeitig mehrere Austauschschüler:innen verschiedener Organisationen. 

In der Regel leben alle Zugvogel-Stipendiat:innen alleine in einer Familie. In Ausnahmefällen kann es möglich sein, dass bei einem Auslandsaufenthalt in England, einzelne Stipendiat:innen zu zweit in einer Familie zusammen leben. 

Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von vielen organisatorischen Aspekten ab. In jedem Fall werden alle Geförderten vor der Abreise gut auf die Reise vorbereitet. 

Zugvogel-Stipendiat:innen werden dazu ermutigt, mit den Gastfamilien über die dort geltenden Regeln zu sprechen und sich daran zu halten. Dies gilt insbesondere für die Hilfe im Haushalt und das Einhalten von Uhrzeiten (z. B. für die Nutzung von Handy und Computer, das Zurückkehren am Abend und gemeinsame Mahlzeiten), aber auch alle anderen Lebensbereiche. Hilfsbereitschaft und Aufmerksamkeit werden vorausgesetzt.

Selbstverständlich müssen Zugvogel-Stipendiat:inne außerdem die Gesetze des Gastlandes einhalten. Zudem gelten die Programmregeln, die bei dem Vorbereitungsseminar vorgestellt werden.

Das ist von Land zu Land und von Familie zu Familie unterschiedlich. Für manche Familien sind Gottesdienste und andere Aktivitäten, die von Glaubensgemeinschaften angeboten werden, zentrale Bestandteile ihres Alltagslebens. Für andere spielt Religion eine eher untergeordnete Rolle. Zugvogel-Geförderte werden dazu ermutigt, alle familiären Aktivitäten ihrer Gastfamilie, einschließlich der religiösen Aktivitäten, mitzumachen, es sei denn, der Glaube des:der Stipendiat:innen schließt diese Möglichkeit aus. Die Teilnahme an solchen, vielleicht zunächst ungewohnten, Aktivitäten ist eine gute Gelegenheit, andere Kulturen kennenzulernen, Freundschaften zu schließen, den Alltag der Gastfamilie besser zu verstehen und sich besser in diese zu integrieren.

Du kannst deine Religion prinzipiell im Gastland ausüben. Wenn Du Gottesdienste besuchen möchtest, die deine Gastfamilie nicht besucht, kannst du diese darum bitten, dir bei der Suche nach entsprechenden Einrichtungen zu helfen. Wir können jedoch nicht garantieren, dass es in jeder Region solche Einrichtungen gibt, und wir können nicht gewährleisten, dass es für dich möglich gemacht werden kann, dorthin zu fahren. Es ist also am besten, wenn du in der Zeit des Auslandsaufenthalts flexibel mit deiner religiösen Praxis umgehen kannst. Grundsätzlich gehört es dazu, dass die Gastfamilien sich für die Persönlichkeit und ggf. auch religiöse Zugehörigkeit des Gastkindes interessieren und diese respektieren – genauso, wie andersherum.

Falls du religiöse Kleidung oder Symbole trägst, lies dir bitte die Hinweise zu länderspezifischen Besonderheiten durch.

Wenn du während des Bewerbungsverfahrens Fragen hast, kannst du dich an zugvgogel@claussen-simon-stiftung.de wenden. Im Organsiation im Vorfeld übernimmt unser Partner Experiment e.V. Im Ausland vor Ort ist Deine Gastfamilie erster Ansprechpartner für Probleme oder Anliegen. Auch die Lehrkräfte und Mitschüler:innen an deiner Gastschule sind gute Ansprechpersonen. Wenn Du hier nicht weiterkommst, gibt es eine Ansprechperson von der Partnerorganisation vor Ort, die du kontaktieren kannst. Zudem gibt es eine 24-Stunden-Telefonnummer von Experiment e.V., die du jederzeit im Notfall anrufen kannst. 

   

None
Es war ein megaschöner Monat, denn ich habe nicht nur mein Englisch verbessert, sondern auch viele neue Leute und Traditionen kennengelernt.

Jonna Paulsen
Zugvogel-Alumna, 2023

Für Erziehungsberechtigte

Alle eingehenden schriftlichen Bewerbungen werden sorgfältig und individuell von mehreren Stiftungsmitarbeiter:innen geprüft, sodass wir auf dieser Grundlage eine begrenzte Auswahl an Bewerber:innen zum Auswahlverfahren einladen. Dort lernt ein Beirat die Bewerber:innen persönlich in unterschiedlichen Situationen und Gesprächen kennen. Die Beiratsmitglieder entscheiden im Anschluss auf Grundlage festgelegter Kriterien (keine Abfrage von Wissen) sorgsam über die Auswahl der Bewerber:innen, die wir ins Programm aufnehmen können. 

Wenn Ihr Kind in das Zugvogel-Programm aufgenommen wird, bieten wir Ihnen an, eine Reisekranken-, Haftpflicht-, Unfall- und Gepäckversicherung abzuschließen, sofern Ihr Kind nicht bereits versichert ist. Die Kosten dafür übernimmt die Claussen-Simon-Stiftung.

Für die Erziehungsberechtigten der aufgenommenen Schüler:innen gibt es nach der Aufnahme einen Leitfaden. Kurz vor Ausreise findet dann eine verpflichtende Online-Informationsveranstaltung statt, bei der viele Informationen zum Aufenthalt gegeben und Fragen beantwortet werden. 

 

Nein, ein Gegenbesuch ist nicht Teil des Zugvogel-Förderprogramms. 

Sofern Ihr Kind zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts noch eine Stadtteilschule besucht, ja.

Nein, die Bewerbung gilt nur für das jeweilige Kalenderjahr.

Die Behörde für Schule und Berufsbildung, Kooperationspartnerin von Zugvogel, stellt alle Zugvogel-Geförderten für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes vom Schulbesuch in Deutschland frei.

Es sollte individuell mit den Lehrkräften an der Schule Ihres Kindes besprochen werden, ob ein Auslandsaufenthalt zum geplanten Zeitpunkt für Ihr Kind empfehlenswert ist. Hierbei sollten insbesondere mögliche Prüfungen und das Leistungsniveau Ihres Kindes berücksichtigt werden.

Nein, leider nicht. Zugvogel-Geförderte werden nur in Gastfamilien vermittelt, die Experiment e.V. und deren Partnerorganisationen in den Gastländern akquiriert haben.

Wir raten grundsätzlich von einem Besuch Ihres Kindes im Gastland ab, damit sich die Schüler:innen während ihres Auslandsaufenthalts voll und ganz auf ihren neuen Alltag mit der Gastschule und der Gastfamilie einlassen können.

Falls Sie dennoch einen Besuch planen sollten, sollten Sie unbedingt mit Ihrem Kind besprechen, ob es damit einverstanden ist. Zudem sollten Sie mit der Gastfamilie besprechen, wann und ob ein Besuch erwünscht und passend ist.

Wenn Sie Fragen zu den Themen Bewerbung, Programmstruktur, Förderung oder Finanzen haben, wenden Sie sich bitte an zugvogel@claussen-simon-stiftung.de. Nach Aufnahme in das Förderprogramm beantwortet Experiment e.V. Fragestellungen, die den konkreten Auslandsaufenthalt Ihres Kindes betreffen.

Eine 24-Stunden-Notfallnummer wird Ihnen mitgeteilt, sofern Ihr Kind aufgenommen werden sollte.

   

Es war ein Erlebnis, das ich nie vergessen werde. Alleine ins Ausland zu fahren und dort Freunde, Unabhängigkeit und mehr Selbstvertrauen zu finden, ist eine Erfahrung gewesen, die mich sehr positiv verändert und geprägt hat. Und ich muss sagen, ich habe Blut geleckt. Ich habe jetzt das Ziel, aufgrund dieser unglaublich tollen Erfahrung meinen Abschluss an einem UWC-College im Ausland zu machen. Die Stiftung hat meine Träume und Ziele beeinflusst und bewegt.

Lenja Buri
Zugvogel-Alumna, 2022

Für Lehrkräfte

Das Gutachten einer Lehrkraft ist ein zentraler Baustein bei der Auswahl der Schüler:innen. Bitte beachten Sie, dass Ihre ehrliche Einschätzung für uns sehr wichtig ist. Wenn Sie uns beispielsweise mitteilen, dass der:die Schüler:in in einzelnen Punkte noch Unterstützung gebrauchen könnte, hilft uns das bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes sehr. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der:die Schüler:in dem Auslandsaufenthalt gewachsen ist, sensibilisiert uns das dafür, genau hinzuschauen. Denn uns ist es wichtig, dass die Auslandsaufenthalte für die Schüler:innen möglichst positiv verlaufen, dafür ist eine gewisse persönliche Reife notwendig.

Eine Vorlage für das Lehrer:innengutachten finden Sie hier. Bitte senden Sie das Gutachten direkt per Mail an zugvogel@claussen-simon-stiftung.de.

Grundsätzlich ist das nicht notwendig. Die Zugvogel-Geförderten besuchen während ihres gesamten Auslandsaufenthalts eine Schule und werden versuchen, sich dort so gut es geht einzubringen.

Der Auslandsaufenthalt schließen in der Regel die Hamburger Herbstferien mit ein, sodass nur zwei bis vier Wochen des deutschen Unterrichts verpasst werden. Den verpassten, relevanten Stoff müssen die Schüler:innen, nach ihrem Auslandsaufenthalt nachholen. Falls die Schüler:innen es selbst wünschen, können Sie ihnen selbstverständlich Materialien mitgeben, die sie im Ausland bearbeiten können.

Stadtteilschüler:innen entscheiden sich im Vergleich zu Gymnasiast:innen deutlich seltener für Auslandsaufenthalte, deswegen setzt unsere Förderung genau da an.

   

None