Förderung der Claussen-Simon-Stiftung für allgemeinbildende Schulen in Hamburg
Welche Ideen werden gefördert?
Die folgende Auflistung soll als erste Orientierung dafür dienen, welche Ideen gefördert werden können. Ein Vorschlag muss nicht alle Aspekte aufgreifen und kann auch anders wirken.
- Besondere Projekte gestalten: Haben Sie kreative und außergewöhnliche Ideen, die das Lernen und den Fachunterricht in neue, möglicherweise digitale Formate überführen, um dadurch neue Erfahrungshorizonte und Vermittlungsmöglichkeiten zu eröffnen?
- Von- und miteinander Lernen: Sie möchten jahrgangs- und klassenübergreifenden Austausch ermöglichen (falls aufgrund aktueller Abstandsgebote notwendig auch hybrid oder digital), damit Schüler:innen von- und miteinander lernen, kooperieren und gemeinsam Themen gestalten können?
- Erfahrungen ermöglichen: Ermöglichen Sie praktisches und anwendungsorientiertes Lernen, das Zusammenhänge zwischen Theorie und Praxis für Schüler:innen erfahrbar macht?
- Außerschulische Lernorte entdecken: Möchten Sie außerschulische Lernorte erkunden oder Expert:innen zu (digitalen) Treffen einladen, Workshops durch externe Workshopleitende durchführen lassen oder gemeinsam (digitale) Ausstellungen, Theatervorführungen und Konzerte besuchen?
- Nachhaltigkeit: Sie schaffen mit der Förderung Grundlagen, auf denen das Projekt auch nach dem Ende des Förderzeitraums fortgeführt werden kann?
- Lernen macht Spaß: Sie entwickeln Angebote für Schüler:innen, die ihnen Spaß machen und Begeisterung wecken?
Um unterschiedlichen Bedarfen zu begegnen, sind vielfältige Möglichkeiten der Förderung denkbar:
- Anschaffung von Materialien zur kreativen Unterrichtsgestaltung
- Aufstockung von Lizenzen und Abonnements (z.B. Webinare, Lernplattformen, Software)
- Finanzierung von Coaching-, Weiterbildungs- und Beratungsangeboten für Lehrkräfte
- Aufbau von (Lern-)patenschaften zwischen Schüler:innen untereinander sowie mit Studierenden oder Expert:innen
- Finanzierung von Honoraren für Referent:innen oder externe Workshopleiter:innen
- Finanzierung von (technischer) Ausstattung als Voraussetzung für ein Vorhaben
Kommen Sie gern auch mit anderen Ideen auf uns zu.
Die Ausschreibung richtet sich an Lehrkräfte aller Hamburger allgemeinbildenden Schulen, Grundschulen, Stadtteilschulen, Gymnasien und Sonderschulen.
Das Wichtigste in Kürze:
Was wird gefördert? Kreative Konzepte der Unterrichts- und Schulgestaltung, die die Potenziale digitaler Medien nutzen
Wie hoch ist die Förderung? Die Höhe der Förderung ist auf max. 10.000 Euro pro Institution begrenzt.
Von wann bis wann kann ich mich bewerben? Die Bewerbungsfrist startet am 1. April und endet am 30. April 2022.
Wann erhalte ich die Förderung, und bis wann muss diese ausgegeben werden? Sie erhalten von uns bis Ende Mai 2022 eine Rückmeldung über die Fördermöglichkeit. Sie haben dann bis Ende des Jahres Zeit, die Mittel abzurufen. Ihr Vorhaben sollte dann bis zum Schuljahresende 2022/23 abgeschlossen sein. In Einzelfällen sind Ausnahmen möglich, sprechen Sie uns gerne an oder erläutern Sie Abweichungen in Ihrem Antrag.
Sie möchten sich um die Förderung bewerben? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Schritt: Antragstellung
Ihr Antrag sollte folgende Informationen erhalten:
- Name und Anschrift der Schule
- Name des Antragstellers/der Antragstellerin
- Funktion des Antragstellers/der Antragstellerin in der Schule/Institution (z.B. Schulleitung, Koordinator:in, Lehrkraft)
- Beschreibung des beantragten Vorhabens inkl. Durchführungskonzept
- Beschreibung der Situation und Ausstattung der Schule/Institution (Kurztext)
- Sofern (technische) Ausstattung finanziert werden soll: Darlegung eines langfristigen und nachhaltigen Nutzungskonzeptes
- Zielgruppe
- Finanzbedarf
- Finanzplan (Aufstellung der einzelnen Kostenpunkte sowie ggf. Elemente, die durch andere Mittel finanziert werden)
- Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
2. Schritt: Wie geht es dann weiter?
Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Wir melden uns bei Ihnen, sollten wir zu Ihrem Antrag noch Fragen haben. Die Bewilligung der Anträge erfolgt bis Ende Mai 2022.
3. Schritt: Kontaktaufnahme zur Claussen-Simon-Stiftung
Sie haben eine Idee oder einen Bedarf, sind sich aber nicht sicher, ob ihr Anliegen gefördert werden kann? Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail oder Telefon an die Claussen-Simon-Stiftung (Kontaktdaten siehe unten), und schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir geben Ihnen zeitnah eine Rückmeldung, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich gefördert werden kann.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an uns!
Wir freuen uns, wenn Sie die Ausschreibung mit interessierten Kolleg:innen oder Ihrem Netzwerk teilen.