Das Wichtigste in Kürze:
Konkrete Lehrangebote, innovative Hochschulprojekte wie auch interdisziplinäre und überfachliche Konzepte können über den Claussen-Simon-Fonds für Hochschulen gefördert werden! Die Antragssteller:innen adressieren aktuelle Themen und Herausforderungen auf innovative Weise, sie entwickeln interaktive Formate der Lehre und setzen sie nachhaltig um. Sich verändernde Lernbedingungen und -bedarfe der Studierenden werden dabei mitgedacht.
Lehrende, Mitarbeitende und Studierende an Hamburger Hochschulen, Universitäten und dazugehörigen Serviceeinrichtungen können Anträge einreichen und sich um eine Förderung über den Claussen-Simon-Fonds für Hochschulen bewerben.
Die Höhe der Förderung ist auf max. 10.000 Euro pro Projekt begrenzt. Insgesamt enthält der Claussen-Simon-Fonds für Hochschulen 100.000 Euro.
Personalkosten (außer SHK-Stellen, WHK-Stellen, Honorare für externe Dozent:innen), Publikationskosten, ausschließliche Reisekosten und ausschließliche Material- und Technikkosten können nicht mit Fördergeldern aus dem Claussen-Simon-Fonds für Hochschulen bezahlt werden.
Anträge für den Claussen-Simon-Fonds für Hochschulen können vom 15. April bis 31. Mai 2026 über das Online-Antragsformular eingereicht werden.
Die Bewilligung der Anträge zum Claussen-Simon-Fonds für Hochschulen erfolgt voraussichtlich bis zum 30. Juni 2026. Die Fördermittel müssen bis Ende des Kalenderjahres 2026 bei uns abgerufen werden. Die bewilligten Projekte sollten spätestens zum Ende des Sommersemesters 2027 zum Abschluss kommen.