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Titelbild: Studierende sitzen an einem tisch mit Laptops und Notizen und arbeiten gemeinsam, Foto mit rotem Overlay und der Beschriftung: Claussen-Simon-Fonds für Hochschulen
Wir unterstützen Hamburger Hochschulen und Universitäten bei innovativen Projekten zu neuen Möglichkeiten und Formaten der Lehre.

Haben Sie Fragen?

Finja Feddes
Programmleitung Claussen-Simon-Fonds für Hochschulen
040-380 37 15 19
hochschulfonds@claussen-simon-stiftung.de

INNOVATIV, INTERDISZIPLINÄR, INTERAKTIV!

100.000 Euro für Hamburger Hochschulprojekte

Der Claussen-Simon-Fonds für Hochschulen fördert mit großer Themen- und Formatoffenheit spannende Initiativen von Lehrenden, Mitarbeitenden und Studierenden an Hamburger Hochschulen, Universitäten und dazugehörigen Serviceeinrichtungen. Engagierten und motivierten Hochschulakteur:innen geben wir finanziellen Rückenwind, um etwas Neues und bestenfalls Nachhaltiges im Regelbetrieb zu wagen.

Darüber hinaus freuen wir uns auch auf Hochschulprojektanträge, die die Themen Freiheit, Frieden und Demokratie sinnvoll aufgreifen, machen dies aber nicht zur Voraussetzung für eine Förderzusage. 

Das Wichtigste in Kürze:

Konkrete Lehrangebote, innovative Hochschulprojekte wie auch interdisziplinäre und überfachliche Konzepte können über den Claussen-Simon-Fonds für Hochschulen gefördert werden! Die Antragssteller:innen adressieren aktuelle Themen und Herausforderungen auf innovative Weise, sie entwickeln interaktive Formate der Lehre und setzen sie nachhaltig um. Sich verändernde Lernbedingungen und -bedarfe der Studierenden werden dabei mitgedacht.

Lehrende, Mitarbeitende und Studierende an Hamburger Hochschulen, Universitäten und dazugehörigen Serviceeinrichtungen können Anträge einreichen und sich um eine Förderung über den Claussen-Simon-Fonds für Hochschulen bewerben.

Die Höhe der Förderung ist auf max. 10.000 Euro pro Projekt begrenzt. Insgesamt enthält der Claussen-Simon-Fonds für Hochschulen 100.000 Euro.

Personalkosten (außer SHK-Stellen, WHK-Stellen, Honorare für externe Dozent:innen), Publikationskosten, ausschließliche Reisekosten und ausschließliche Material- und Technikkosten können nicht mit Fördergeldern aus dem Claussen-Simon-Fonds für Hochschulen bezahlt werden.

Anträge für den Claussen-Simon-Fonds für Hochschulen können vom 15. April bis 31. Mai 2026 über das Online-Antragsformular eingereicht werden.

Die Bewilligung der Anträge zum Claussen-Simon-Fonds für Hochschulen erfolgt voraussichtlich bis zum 30. Juni 2026. Die Fördermittel müssen bis Ende des Kalenderjahres 2026 bei uns abgerufen werden. Die bewilligten Projekte sollten spätestens zum Ende des Sommersemesters 2027 zum Abschluss kommen.

Ausschreibung Claussen-Simon-Fonds für Hochschulen (pdf)

zum Online-Antrag

Förderung für Hamburger Hochschulen und Universitäten

Unter dem Fondsmotto „innovativ, interdisziplinär, interaktiv!“ unterstützen wir Projekte, die aktuelle Themen und Herausforderungen innovativ adressieren und interaktive Formate der Lehre entwickeln und etablieren. Bei der Förderung legen wir Wert darauf, dass sich verändernde Lernbedingungen und -bedarfe der Studierenden mitgedacht und in konkreten Lehrangeboten aufgegriffen werden. Daneben sind interdisziplinäre und überfachliche Konzepte gefragt, die über eine singuläre Veranstaltung hinaus auch einen bleibenden Mehrwert für den akademischen Lehr- und Lernbetrieb schaffen. 

 

Sie haben eine Projektidee und möchten sich um die Förderung bewerben?


Der Projektantrag erfolgt innerhalb der jeweiligen Bewerbungsphase über unser Online-Antragsformular. Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie folgende Dokumente hoch:

  • Projektbeschreibung inkl. Durchführungskonzept, Zeitplan und Beschreibung der Situation und Ausstattung der Hochschule (2-4 Seiten)
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Bedarfsbestätigung des Medien- bzw. Rechenzentrums: Falls das Projekt auch die Anschaffung von Hard- und Software beinhaltet, ist das jeweilige Medien- bzw. Rechenzentrum einzubinden, um den Bedarf für die Hochschule im Ganzen zu bestätigen.

Bei Anträgen, die die Lehre betreffen, erwarten wir, dass Sie das Dekanat Ihres Fachbereichs über Ihr Vorhaben in Kenntnis setzen (Erwähnung dazu in der Projektbeschreibung erbeten, zusätzliches Dokument des Dekanats nicht erforderlich).

Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Wir werden uns bei Ihnen melden, sollten wir zu Ihrem Antrag noch Fragen haben. 

Wie geht es dann weiter?
Die Bewilligung der Anträge erfolgt i.d.R. bis Ende Juni. Die Fördermittel müssen bis Ende des Kalenderjahres (Bewilligungsjahr) bei uns abgerufen werden. Die bewilligten Projekte sollten spätestens zum Ende des nächsten Sommersemesters zum Abschluss kommen.

Ihre Ansprechpartner:in