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Prozess – Bewerbung und Förderung

Die Bewerbungsfrist für den Claussen-Simon-Fonds für Schulen ist vom 23. Februar bis zum 22. März 2026. Die Antragstellung erfolgt online über das Bewerbungsportal der Claussen-Simon-Stiftung.

Der Claussen-Simon-Fonds für Schulen fördert Schulprojekte mit bis zu 10.000 Euro pro Schule und Antrag. Pro Schule können auch mehrere Projekte gefördert werden, jedoch nur innerhalb eines Gesamtumfangs von bis zu 10.000 Euro.

Die Bewerbung für den Claussen-Simon-Fonds für Schulen erfolgt ausschließlich online über das Online-Portal der Claussen-Simon-Stiftung. Bewerbungen per E-Mail oder Post sind ausgeschlossen.

Für den Antrag im Claussen-Simon-Fonds für Schulen sind einzureichen: das Online-Antragsformular, eine Projektbeschreibung mit Konzept und Zeitplan, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine unterzeichnete Unterstützungsbestätigung der Schulleitung.

Die Unterstützung der Schulleitung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass das Projekt strukturell verankert und befürwortet, nachhaltig umgesetzt und über die Förderlaufzeit hinaus an der Schule fortgeführt wird.

Über die Bewilligung der Anträge im Claussen-Simon-Fonds für Schulen erhalten die Antragsteller:innen voraussichtlich Ende Juni bis Anfang Juli 2026 eine Rückmeldung.

Die Fördermittel aus dem Claussen-Simon-Fonds für Schulen können bis zum Ende des Kalenderjahres der Förderzusage über ein von der Claussen-Simon-Stiftung bereitgestelltes Formular abgerufen werden.

Konditionen – Wer kann sich bewerben und was wird gefördert?

Der Claussen-Simon-Fonds für Schulen richtet sich an Hamburger Grundschulen, Stadtteilschulen, Gymnasien, ReBBZs, Sonderschulen, die Beruflichen Schulen für Sozialpädagogik (BS18, BS 21, BS23, BS30) sowie staatlich anerkannte private Schulen in freier Trägerschaft.

Antragsberechtigt sind Lehrkräfte aller Hamburger allgemeinbildender Schulen sowie der vier beruflichen Schulen für Sozialpädagogik (BS18, BS 21, BS23, BS30), die das Projekt fachlich verantworten und an ihrer Schule umsetzen. Außerschulische Akteur:innen sind nicht antragsberechtigt.


Nein. Der Claussen-Simon-Fonds für Schulen fördert ausschließlich Schulen mit Standort in Hamburg

Nein. Anträge für den Claussen-Simon-Fonds für Schulen können nur Schulen bzw. Lehrkräfte stellen.

Der Claussen-Simon-Fonds für Schulen fördert innovative Schulprojekte, die Unterricht neu gestalten, Peer-to-Peer-Learning ermöglichen, einen praxisnahen Ansatz verfolgen, viele Schüler:innen erreichen und dauerhaft in der Schule verankert sind/werden.

Förderfähig im Claussen-Simon-Fonds für Schulen sind unter anderem Unterrichtsmaterialien, Coaching- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte, Lern- und Mentoring-Patenschaften, Honorare für externe Referent:innen sowie Exkursionen.

Nicht gefördert werden einmalige Projekte ohne Nachhaltigkeit, rein externe Angebote ohne Wissenstransfer, Projekte mit sehr geringer Reichweite, reine Sachmittelanträge, Klassenreisen sowie reine Lehrer:innenkonferenzen.

Ja. Auch bereits laufende Projekte können über den Claussen-Simon-Fonds für Schulen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass das Projekt weiterentwickelt wird und einen neuen, innovativen Ansatz verfolgt. Langjährig bestehende Projekte ohne wesentliches Potenzial zur Weiterentwicklung werden nicht gefördert. Förderfähig sind ausschließlich Kosten, die im Schuljahr 2026/27 entstehen. Eine rückwirkende Übernahme bereits angefallener Kosten ist nicht möglich. 

Ja. Angebote von Drittanbietern können über den Claussen-Simon-Fonds für Schulen gefördert werden, wenn sie in ein schulisches Gesamtkonzept eingebettet sind und nachhaltig wirken.

Der Claussen-Simon-Fonds für Schulen fördert Projekte mit den drei Schwerpunkten Demokratiebildung, Persönlichkeitsentwicklung und Berufliche Zukunft & Übergänge. Demokratiebildung richtet sich an Projekte, die gesellschaftliche Teilhabe, soziale Verantwortung und den kritischen Umgang mit politischen Prozessen sowie digitalen Informationen (z.B. Fake News und Desinformation) stärken. Persönlichkeitsentwicklung bezieht sich auf Vorhaben, die Schüler:innen in ihrer Selbstreflexion, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktlösung und sozialen Kompetenz nachhaltig fördern. Berufliche Zukunft & Übergänge umfasst Projekte zur Berufsorientierung und zur Begleitung wichtiger Übergänge im Bildungsweg – von der Schule bis in Ausbildung, Studium oder Beruf.

Nein. Ein Projekt muss im Claussen-Simon-Fonds für Schulen mindestens einen Förderschwerpunkt adressieren.

Ja. Externe Referent:innen sollten tragend nicht für das Projekt sein, können aber als ergänzende Impulsgeber:innen eingebunden werden.

Rein bauliche Maßnahmen sind nicht förderfähig. Bauliche Anpassungen können jedoch im Rahmen eines pädagogischen Konzepts anteilig unterstützt werden.

Projektverlauf – Umsetzung und Berichtslegung

Zum Ende des Schuljahres 2026/27 sind ein 2–4-seitiger Projektbericht sowie eine Sachkostenaufstellung per E-Mail einzureichen. Originalbelege werden nicht benötigt.

Nicht verwendete Mittel können nach Rücksprache mit der Claussen-Simon-Stiftung eingesetzt werden oder müssen zurückgezahlt werden.

Bei Fragen oder Herausforderungen wenden Sie sich an die Ansprechpartner:innen des Claussen-Simon-Fonds für Schulen bei der Claussen-Simon-Stiftung.

Für den Antrag im Claussen-Simon-Fonds für Schulen sind einzureichen: das Online-Antragsformular, eine Projektbeschreibung mit Konzept und Zeitplan, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine unterzeichnete Unterstützungsbestätigung der Schulleitung.

Ja. Größere inhaltliche oder finanzielle Änderungen müssen vorab mit der Claussen-Simon-Stiftung abgestimmt werden, aber sind grundsätzlich möglich.

Verzögert sich der Projektabschluss über das Schuljahr 2026/27 hinaus, ist die Claussen-Simon-Stiftung im ersten Quartal 2027 zu informieren. Eine Verlängerung der Berichtsfrist kann abgestimmt werden.